Sitzung: 06.12.2016 Bauausschuss
Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) führt in den Sachverhalt ein.
Sachdarstellung, Begründung:
Es handelt sich um drei
Anträge auf isolierte Befreiung von der Festsetzung „Gesamthöhe von
Einfriedungen einschließlich Sockel max. 1,30 m“ des Bebauungsplans Nr. V
„Buchmanngelände“.
Anlass war die von der
Fam. Listl zu hoch errichtete Gabioneneinfriedung, die bei der Schlusskontrolle
für das Wohnhaus im Dezember 2015 entdeckt wurde. Nach Aufforderung zur
Mängelbehebung entschloss sich der Bauherr, zunächst vor einem Rückbau die
Genehmigungsfähigkeit einer Befreiung prüfen zu lassen (Az. IB-16-2016). Nach
Anhörung wurde als Kompromiss im Februar 2016 eine Befreiung unter der
Bedingung erteilt, dass in der Vorgartenzone der Zaun auf die zulässige Höhe
von 1,3 m gestutzt wird und im vom Straßenraum nicht einsehbaren Bereich zum
Sichtschutz der Terrasse eine Befreiung erteilt wird. Im April 2016 wurde
festgestellt, dass Fam. Listl der Einkürzung noch nicht nachgekommen ist. Auf
die folgende Aufforderung sprach der Bauherr vor, dass er die Einkürzung nicht
vornehmen wolle; es gäbe auch genügend andere höhere Zäune im Baugebiet. Im
Nachgang erfolgte deshalb eine Kontrolle entlang der Heisenbergstraße. Dabei
wurden auch bei den aktuellen Antragsstellern höhere Zäune festgestellt. Auf
Aufforderung der Mängelbehebung reichten diese die nun vorliegenden
Befreiungsanträge zur Prüfung ein.
1
Bestand Listl
2 Bestandsplan
Die
Anträge sind anhand von Art. 81 Abs. 2 BayBO i. V. m. § 31 Abs. 2 BauGB zu
prüfen (isolierte Befreiung von einer örtlichen Bauvorschrift).
Die
Verwaltung schlägt eine Kompromisslösung wie auf beigefügter Grafik vor. Im
Vorgartenbereich muss die durch Bebauungsplan vorgegebene Zaunhöhe eingehalten
werden. Hinsichtlich der rückwärtigen Grundstücksbereiche soll eine Befreiung
in Aussicht gestellt werden.
3 Vorschlag der Verwaltung; rot: Einfriedungen auf 1,30 m kürzen, grün:
Befreiung für höhere Einfriedung
Zu
prüfen ist zunächst, ob die Grundzüge der Planung berührt sind. Es ist hier davon auszugehen, dass kein
Grundzug der Planung berührt wird. Der Begründung des Bebauungsplans ist keine
besondere Wertung zu entnehmen. Außerdem sind die Festsetzungen für
Einfriedungen sehr allgemein gehalten, ohne auf Spezifika des Baugebiets
einzugehen.
Grundsätzlich
ist festzuhalten, dass der Straßenraum von zu hohen Einfriedungen freigehalten
werden soll, da das Baugebiet bereits relativ verdichtet ist und nur so eine
aufgelockerte Struktur erhalten bleibt.
Städtebauliche
vertretbar sind aber Befreiungen in folgendem Umfang:
Im
Falle der Hausnummer 11 ist die örtliche Situation so, dass das Gebäude an dem
Fußweg zum Lebensmittelmarkt liegt. Außerdem befindet sich das Grundstück im Anschluss
an den Lärmschutzwall zum benachbarten Gewerbegebiet. Ein höherer Metallzaun in
diesem Rückbereich ist städtebaulich daher kaum auffallend und hinnehmbar (vgl.
nachfolgendes Foto).
4 Einfriedung Heisenbergstraße 11
Im
Falle der Hausnummer 19 befindet sich der zu hohe Metallzaun entlang einer
künftigen Verkehrsfläche ebenfalls im Anschluss an die Lärmschutzanlagen. Auch
hier fällt er im Rückbereich nicht besonders ins Auge, so dass eine Befreiung
hinnehmbar wäre (vgl. nachfolgendes Foto).
5 Einfriedung Heisenbergstraße 19
Im
Falle der Hochrainstraße 71 befindet sich die Einfriedung als Sichtschutz –
bestehend aus 6 Holzelementen 1,80 x 1,80 m und am Anfang und Ende aus
Strohmatten 2,00 x 1,80 m – zwischen zwei Wohngebäuden und hat keinerlei
Fernwirkung (vgl. die beiden nachfolgenden Fotos).
6 Einfriedung / Sichtschutz Hochrainstraße 71
7 Einfriedung / Sichtschutz Hochrainstraße 71
(nach Verwaltungsvorschlag künftig wegfallend)
Nachbarliche
Interessen sind in den vorliegenden Fällen nicht betroffen. Bei der
Heisenbergstraße 11 und 19 haben die Nachbarn entlang des jeweiligen
öffentlichen Weges ebenfalls eine hohe Einfriedung (Gabionenmauer und
Thujenhecke). Beim Sichtschutz zwischen Hochrainstraße 71 und Heisenbergstraße
14 ist nach aktueller Kenntnis davon auszugehen, dass dieser in beiderseitigem
Interesse errichtet wurde.
Stadtratsmitglied
Franz Radlinger (CSU) verweist auf den bestehenden Bebauungsplan bei dem eine Höhe von max.
1,30 m beschlossen wurde. Diese Vorgabe bezüglich der im Bebauungsplan
festgesetzten Höhe der Grundstücks-einfriedungen ist einzuhalten. In den hinteren Grundstücksbereichen kann eine
Befreiung erteilt werden.
Stadtratsmitglied
Alfred Braun (SPD) schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an und verweist auf Vergleichsfälle bei denen an einer Höhe von 1,30
m festgehalten wurde.
Stadtratsmitglied
Dr. Jochen Glamsch (UW) äußert, dass eine exakte Regelung bezüglich der Höhe getroffen werden
sollte z. B. für den
Hinterliegerbereich. Er stimmt dem von der Verwaltung vorgetragenem Vorschlag
zu.
Oberbürgermeister
Andreas Feller (CSU) führt hierzu an, dass im Bebauungsplan die Höhe mit max. 1,30 m
geregelt sei; Abweichungen von dieser Regelung sollen beantragt werden.
Ansonsten laufen wir nicht genehmigten Abweichungen hinterher.
Stadtratsmitglied
Marion Juniec-Möller (B`90/Die Grünen) schlägt vor, dass die Einhaltung der Vorgaben des
Bebauungsplans durchgezogen wird. Ansonsten seien diejenigen, die sich an die
Vorgaben halten die Dummen.
Daraufhin leitet Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) die Abstimmung ein.
Beschluss:
Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Verwaltung und den
vorgelegten Planauszügen. Er erhebt keine Einwände unter folgender Bedingung:
In
den Bereichen der Vorgartenzone sind die Einfriedungen auf das Höhenmaß des
Bebauungsplans zu reduzieren. Dafür können im rückwärtigen Grundstücksbereich
Befreiungen erteilt werden.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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