Beschluss:

 

1.    Der Werkausschuss nimmt Kenntnis vom Zwischenbericht der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2016.

 

2.    Nachgenehmigungen von einzelnen Projekten des Vermögensplans, den gemäß § 5 Abs. 3 Punkt 4 ist der Werkausschuss zuständig für Mehrausgaben für einzelne Vorhabens des Vermögenplanes die 10 % des Ansatzes, mindestens jedoch den Betrag von 25.000 Euro übersteigen. Dies war im abgelaufenen Geschäftsjahr bei vier Projekten der Fall.

 

a)    Rohrnetzerweiterung in der Steinberger Straße;

Vorgaben: Aufgrund des Antrages der Barmherzigen Brüder für die Neuerstellung und Umverlegung der Trinkwasser- und Fernwärmeleitungen im Vorfeld der geplanten Erweiterung der Krankenhauses St. Barbara wurde sehr schnell klar, dass der bestehende Trinkwasserhausanschluss vergrößert werden musste. Damit aber auch die Trinkwasserlieferung auch gewährleistet ist, musste ein Teilstück der Trinkwasserhauptleitung in der Steinberger Straße dimensionsmäßig vergrößert werden. Bei der Auftragsvergabe für diese Maßnahme ging die Werkleitung nach den ersten Kostenschätzungen von einem Auftragsvolumen von etwa 25.000 Euro aus, die aber deutlich überschritten wurden.

 

b)    Wasserleitungsbau in der Anzengruber und Adelbert Stifter Straße;

Vorgaben: Investitionssumme von 160.000 Euro bei einer Leitungslänge von 400 m.

Ist: Investitionssumme habt bereits jetzt einen Betrag von mehr als 211.000 Euro erreicht, obwohl noch Restarbeiten im Tiefbau zu erledigen sind und die Schlussrechnung dafür nicht vorliegt. Der Rohrleitungsbau wurde kurz vor Weihnachten beendet.

Ursachen der Kostenmehrung: Die Haupttrassenlänge erhöhte sich auf 516 m, die sehr aufwendigen Grabarbeiten, insbesondere Handschachtungen, da mehr Leitungen zum Vorschein kamen wie in den Bestandsplänen vermerkt war. Zudem wurden in genau in dem gleichen Bereich parallel von Telekom und Bayernwerk Netzausbauten und Netzerneuerungen durchgeführt, die natürlich auch gegenseitige Behinderungen verursachten.

 

 

Der Werkausschuss genehmigt nachträglich die Kostenmehrungen bei den Punkten a bis b.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10

0