Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen (s. beil. Abwägungslisten).

 

Der Planungs- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 89 „Sport, Freizeit & Soziales“, westlich der Oberpfalzhalle mit Begründung einschl. Umweltbericht in der Fassung vom 21.02.2017.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.  § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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