Sitzung: 21.02.2017 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt
Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB.
In der Verwaltungsvorlage werden die
öffentlichen und privaten Belange gerecht unter- und gegeneinander abgewogen.
Die Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt (vgl. beiliegende
Abwägungslisten).
Der Ausschuss billigt die 1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 30 „Westlich der Dachelhofer Straße“ i.d.F. vom 21.02.2017 und beschließt
den Plan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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