Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht unter- und gegeneinander abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt (vgl. beiliegende Abwägungslisten).

 

Der Ausschuss billigt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Westlich der Dachelhofer Straße“ i.d.F. vom 21.02.2017 und beschließt den Plan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0