Beschluss:

 

Aufgrund der §§ 17 ff. der Verbandssatzung und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 ff. KommZG i. V. m. Art. 63 ff. GO erlässt der Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf – Wackersdorf folgende Haushaltssatzung:

 

Haushaltssatzung

des

Zweckverbandes Verbandskläranlage

Schwandorf – Wackersdorf

für das

Haushaltsjahr

 

2017

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit                        1.607.900 €

und

im Vermögenshaushalt    in Einnahmen und Ausgaben mit                           240.500

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 


 

§ 4

 

(1)       Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Betriebskostenumlage (§ 19 Abs. 3 Verbandssatzung).

 

Die Umlageschlüssel betragen:

 

für die Kläranlage:

 

für die Stadt Schwandorf                                73,33 %

für die Gemeinde Wackersdorf                      26,67 %

 

(vgl. Anlagen 1 und 2, die Bestandteil der Haushaltssatzung sind).

 

Grundlage für die Berechnung des Umlageschlüssels sind die im Haushaltsplan 2017 veranschlagten Betriebskosten für die Kläranlage sowie die über das Jahr 2016 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten.

 

Zu Beginn des Haushaltsjahres 2018 erfolgt i.R. der Jahresrechnung 2017 die endgültige Bestimmung des Umlageschlüssels aufgrund der tatsächlich angefallenen Betriebskosten für die Kläranlage im Haushaltsjahr 2017 und der über das Jahr 2017 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten. Die Endabrechnung der Betriebskostenumlage für die Kläranlage wird auf dieser Basis erstellt.

 

Die Betriebskostenumlage wird wie folgt festgesetzt:

 

 

1. KLÄRANLAGE

Berechnung

lt. Anlage 2

Umlageüberschuss aus Vorjahren

Ansatz

im HHplan 2017

gesamt

1.442.900 €

50.000 €

1.392.900 €

Stadt Schwandorf

73,33 %

1.058.078,57 €

50.000 €

1.008.000 €

Gde. Wackersdorf

26,67 %

384.821,43 €

0 €

384.900 €

 

 

2. VERBANDSSAMMLER

gesamt

Stadt Schwandorf

43,5 %

Gde. Wackersdorf

56,5 %

Ansatz im HHplan 2017

500 €

200 €

300 €

 


 

 

3. ABLAUFKANAL

gesamt

Stadt Schwandorf

73 %

Gde. Wackersdorf

27 %

Ansatz im HHplan 2017

0 €

0 €

0 €

Als Umlageschlüssel für den Unterhalt der Kanäle ist nach § 19 Abs. 4 der Verbandssatzung die Kapazität zu Grunde zu legen.

 

 

 

(2)       Eine Schuldendienstumlage (§ 19 Abs. 5 Verbandssatzung) wird im Haushaltsjahr 2017 in Höhe der veranschlagten Tilgungsleistungen von 79.500 € erhoben.

 

Die Schuldendienstumlage  wird wie folgt festgesetzt:

 

 

Tilgung 79.500 davon

Stadt Schwandorf

66 %

Gde. Wackersdorf

34 %

 

52.470 €

27.030 €

Ansatz im HHplan 2017

52.500 €

27.000 €

 

 

 

(3)       Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Investitionsumlage für die Errichtung und Ergänzung der Verbandsanlagen einschließlich Beschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (§ 19 Abs. 2 Verbandssatzung).

 

Die Umlageschlüssel betragen:

 

 

 

Stadt Schwandorf

Gemeinde Wackersdorf

 

 

 

a) Kläranlage BA 33

66  %

34  %

b) Verbandssammler BA 34

43,5 %

56,5 %

c) Ablaufkanal BA 34

73  %

27  %

 

 


 

Die Investitionsumlagen werden wie folgt festgesetzt:

 

 

a) Kläranlage (7000)

gesamt

Stadt Schwandorf

66 %

Gde. Wackersdorf

34 %

Beschaffung bewegl. Vermögen

 8.500 €

5.600 €

2.900 €

Erhöhung der allgemeinen Rücklage

 1.500 €

1.000 €

   500 €

Ansatz im HHplan 2017

10.000 €

6.600 €

3.400 €

 

 

b) Kläranlage (7001)

gesamt

Umlagevorschüsse aus Vorjahren

Ansatz

im  HHplan 2017

Betriebstechnische Anlagen:

BHKW

Einlaufhebewerk

101.000 €

17.600 

83.400 €

Stadt Schwandorf

66 %

66.660 €

17.600 €

49.000 €

Gemeinde Wackersdorf

34 %

34.340 €

0 €

34.400 €

 

 

c) Verbandssammler

            BA 34

gesamt

Stadt Schwandorf

43,5 %

Gde. Wackersdorf

56,5 %

Ansatz im HHplan 2017

0 €

  0 €

  0 €

 

 

d) Ablaufkanal BA 34

gesamt

Stadt Schwandorf

73 %

Gde. Wackersdorf

27 %

Ansatz im HHplan 2017

0 €

0 €

0 €

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  200.000 €  festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.

 

 

Schwandorf,

Zweckverband Verbandskläranlage

Schwandorf – Wackersdorf

 

 

 

 

 

Andreas Feller

Verbandsvorsitzender

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

12

12

0