Egon Gottschalk, Geschäftsführer, erläutert die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2017 anhand des Vorberichts.

 

Stadtrat Christian Eimer (CSU) erklärt, dass die CSU-Fraktion der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2017 zustimmt.

 

Stadtrat Alfred Braun (SPD) erklärt, dass die SPD-Fraktion der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2017 zustimmt.

 

Stadtrat Lothar Walz (FW) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2017 zu.

 

Stadtrat Paul Groß (ARGE ÖDP/Grüne) erklärt, dass die ARGE ÖDP/Grüne der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2017 zustimmt.

 

Stadtrat Peter von der Sitt (UW) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2017 zu.

 

Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2017 zu.

 

Beschluss:

 

Der Alten- und Pflegeheimausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Bürgerspitalstiftung und empfiehlt dem Stadtrat den vorliegenden Wirtschaftsplan mit der nachstehenden Haushaltssatzung für das Jahr 2017 vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2017 zu beschließen:

 

„Haushaltssatzung 2017

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2017 werden hiermit festgesetzt; sie schließen:

 

 

für das Elisabethenheim

 

im Erfolgsplan

 

·        in den Erträgen mit                                          6.374.275,03 €

 

·        in den Aufwendungen                                    6.209.080,51 €,

 

 

im Vermögensplan

 

·        in den Einnahmen mit                                        716.989,51 €

 

·        in den Ausgaben mit                                          716.989,51 €,

 

 

für die Vermögensverwaltung

 

im Erfolgsplan

 

·        in den Erträgen mit                                             233.510,00 €

 

·        in den Aufwendungen mit                                117.257,00 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                                          0,00 €

 

in den Ausgaben mit                                                            0,00 €.

 

 

für die Bürgerspitalstiftung

 

im Erfolgsplan

 

·        in den Erträgen mit                                          6.553.955,03 €

 

·        in den Aufwendungen mit                             6.272.507,51 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                              716.989,51 €

 

in den Ausgaben mit                                                716.989,51 €.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.“

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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