Sitzung: 18.04.2017 Alten- und Pflegeheimausschuss
Egon Gottschalk, Geschäftsführer, erläutert die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2017 anhand des Vorberichts.
Stadtrat Christian Eimer (CSU) erklärt, dass die CSU-Fraktion der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2017 zustimmt.
Stadtrat Alfred Braun (SPD) erklärt, dass die SPD-Fraktion der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2017 zustimmt.
Stadtrat Lothar Walz (FW) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2017 zu.
Stadtrat Paul Groß (ARGE ÖDP/Grüne) erklärt, dass die ARGE ÖDP/Grüne der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2017 zustimmt.
Stadtrat Peter von der Sitt (UW) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2017 zu.
Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2017 zu.
Beschluss:
Der Alten- und
Pflegeheimausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Bürgerspitalstiftung
und empfiehlt dem Stadtrat den vorliegenden Wirtschaftsplan mit der
nachstehenden Haushaltssatzung für das Jahr 2017 vorbehaltlich der Genehmigung des
haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2017 zu beschließen:
„Haushaltssatzung 2017
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt
die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Die als Anlage beigefügten
Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2017 werden hiermit festgesetzt; sie
schließen:
für das
Elisabethenheim
im
Erfolgsplan
·
in den
Erträgen mit 6.374.275,03
€
·
in den Aufwendungen 6.209.080,51
€,
im Vermögensplan
·
in den
Einnahmen mit 716.989,51 €
·
in den
Ausgaben mit 716.989,51 €,
für die
Vermögensverwaltung
im Erfolgsplan
·
in den
Erträgen mit 233.510,00 €
·
in den
Aufwendungen mit 117.257,00 €,
im Vermögensplan
in
den Einnahmen mit 0,00 €
in
den Ausgaben mit 0,00 €.
für die
Bürgerspitalstiftung
im Erfolgsplan
·
in den
Erträgen mit 6.553.955,03
€
·
in den
Aufwendungen mit 6.272.507,51
€,
im Vermögensplan
in
den Einnahmen mit 716.989,51 €
in
den Ausgaben mit 716.989,51 €.
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan werden nicht festgesetzt
§ 4
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan
wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt
zum 01.01.2017 in Kraft.“
Anwesend |
Für |
Gegen |
|
den Beschluss |
|||
11 |
11 |
0 |