Sitzung: 10.04.2017 Hauptausschuss
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht
der Stadtkämmerei vom 17.03.2017 und empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der
nachstehenden Haushaltssatzung:
Auf
Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 59.338.200,00 EUR
und
im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.437.300,00 EUR
ab.
§ 2
1.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.750.000,00 EUR festgesetzt.
2.
Nach dem Wirtschaftsplan 2017 für die Städtische
Wasserversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von
Darlehen in Höhe von 929.601,60 EUR
vorgesehen.
3.
Nach dem Wirtschaftsplan 2017 für die Städtische
Fernwärmeversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von
Darlehen in Höhe von 459.016,21 EUR vorgesehen.
§ 3
1. Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
6.618.000,00 EUR festgesetzt.
2.
Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplänen der
Städtischen Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie der Erzeugung und Einspeisung
elektrischer Energie werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 315 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 340
v.H.
2. Gewerbesteuer 380
v.H.
§ 5
1.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 7.000.000,00 EUR
festgesetzt.
2.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen Wasserversorgung
wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
3.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen Fernwärmeversorgung
wird auf 450.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.
Januar 2017 in Kraft.
Anwesend |
Für |
Gegen |
|
den Beschluss |
|||
11 |
10 |
1 |