Sitzung: 24.04.2017 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt
Kenntnis von der Empfehlung des Alten- und Pflegeheimausschusses und beschließt
die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2017 für die Bürgerspitalstiftung
Schwandorf vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes
2017:
„Haushaltssatzung 2017
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt
die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Die als Anlage beigefügten
Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2017 werden hiermit festgesetzt; sie
schließen:
für das
Elisabethenheim
im
Erfolgsplan
·
in den
Erträgen mit 6.374.275,03
€
·
in den
Aufwendungen 6.209.080,51 €,
im Vermögensplan
·
in den
Einnahmen mit 716.989,51 €
·
in den
Ausgaben mit 716.989,51 €,
für die
Vermögensverwaltung
im Erfolgsplan
·
in den
Erträgen mit 233.510,00 €
·
in den
Aufwendungen mit 117.257,00 €,
im Vermögensplan
in
den Einnahmen mit 0,00 €
in
den Ausgaben mit 0,00 €.
für die
Bürgerspitalstiftung
im Erfolgsplan
·
in den
Erträgen mit 6.553.955,03
€
·
in den
Aufwendungen mit 6.272.507,51
€,
im Vermögensplan
in
den Einnahmen mit 716.989,51 €
in
den Ausgaben mit 716.989,51 €.
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan werden nicht festgesetzt
§ 4
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan
wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt
zum 01.01.2017 in Kraft.“
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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