Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Empfehlung des Alten- und Pflegeheimausschusses und beschließt die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2017 für die Bürgerspitalstiftung Schwandorf vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2017:

 

„Haushaltssatzung 2017

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2017 werden hiermit festgesetzt; sie schließen:

 

 

für das Elisabethenheim

 

im Erfolgsplan

 

·        in den Erträgen mit                                          6.374.275,03 €

 

·        in den Aufwendungen                                                6.209.080,51 €,

 

 

im Vermögensplan

 

·        in den Einnahmen mit                                        716.989,51 €

 

·        in den Ausgaben mit                                          716.989,51 €,

 

 

für die Vermögensverwaltung

 

im Erfolgsplan

 

·        in den Erträgen mit                                             233.510,00 €

 

·        in den Aufwendungen mit                                117.257,00 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                                          0,00 €

 

in den Ausgaben mit                                                            0,00 €.

 

 

 

 

für die Bürgerspitalstiftung

 

im Erfolgsplan

 

·        in den Erträgen mit                                          6.553.955,03 €

 

·        in den Aufwendungen mit                             6.272.507,51 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                              716.989,51 €

 

in den Ausgaben mit                                                716.989,51 €.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.“

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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