Sitzung: 24.04.2017 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis
vom Vorlagebericht der Stadtkämmerei vom 17.03.2017 und beschließt
vorbehaltlich der Zustimmung zum Stellenplan den Erlass der nachstehenden
Haushaltssatzung:
Auf
Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 59.338.200,00 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.437.300,00 EUR
ab.
§ 2
1.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.750.000,00 EUR festgesetzt.
2.
Nach dem Wirtschaftsplan 2017 für die Städtische Wasserversorgung
als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von Darlehen in Höhe von
929.601,60 EUR vorgesehen.
3.
Nach dem Wirtschaftsplan 2017 für die Städtische
Fernwärmeversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von
Darlehen in Höhe von 459.016,21 EUR vorgesehen.
§ 3
1. Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
6.618.000,00 EUR festgesetzt.
2. Verpflichtungsermächtigungen
in den Vermögensplänen der Städtischen Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie
der Erzeugung und Einspeisung elektrischer Energie werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 315 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 340
v.H.
2. Gewerbesteuer 380
v.H.
§ 5
1.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 7.000.000,00 EUR
festgesetzt.
2.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen Wasserversorgung
wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
3.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen
Fernwärmeversorgung wird auf 450.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.
Januar 2017 in Kraft.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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