Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht unter- und gegeneinander abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt (siehe beiliegende Abwägungslisten).

 

Der Ausschuss billigt den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 89 „Sport, Freizeit & Soziales“, westlich der Oberpfalzhalle, mit Begründung und Umweltbericht, Stand 09.05.2017 und beschließt den Plan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB des o. g. Bebauungsplans beauftragt.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10

0