Sitzung: 09.05.2017 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der
Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
In
der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht
unter- und gegeneinander abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung werden
gebilligt (siehe beiliegende Abwägungslisten).
Der Ausschuss billigt den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 89 „Sport, Freizeit & Soziales“, westlich der Oberpfalzhalle, mit Begründung und Umweltbericht, Stand 09.05.2017 und beschließt den Plan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB des o. g. Bebauungsplans beauftragt.
Anwesend |
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den Beschluss |
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