Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis von dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen entsprechend gerecht gegen- und untereinander abgewogen.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, für die FNP- Änderung in der Form vom 09.05.2017 den Feststellungsbeschluss zu fassen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10

0