Sitzung: 09.05.2017 Planungs- und Umweltausschuss
Teilbeschluss
a)
Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem
Stadtrat den Verfahrenswechsel in das „vereinfachte Verfahren“ gem. § 142 Abs.
4 BauGB für das Sanierungsgebiet II A durch Änderung der Sanierungssatzung
durchzuführen.
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Teilbeschluss
b)
1. Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem
Stadtrat die beiden bestehenden Sanierungssatzungen „II A Breite Straße“ und
„Innenstadt“ in einer Satzung
zusammenzuführen. Der Geltungsbereich der geänderten Satzung soll dem
beigefügten Lageplan im Maßstab 1 : 5.000 vom 24.04.2017 entsprechen.
2. Der Planungs- und Umweltausschuss beauftragt die
Verwaltung die Änderung der Sanierungssatzung unter Ausschluss der
sanierungsrechtlichen Genehmigungspflicht gemäß § 142 Abs. 4 Halbsatz 2 BauGB
und unter Beachtung des § 142 Abs. 3
Satz 3 BauGB mit einer Frist von 10 Jahren zu erarbeiten.
3. Der Planungs- und Umweltausschuss beauftragt die
Verwaltung die notwendigen Verfahrensschritte (Ausarbeitung der
Änderungssatzung, Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz, Beteiligungsverfahren)
bis zur endgültigen Vorlage im Stadtrat durchzuführen.
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Teilbeschluss
c)
Für den Fall, dass im Zuge des Verfahrenswechsels eine
Ergänzung zu den vorbereitenden Untersuchungen aus dem Jahr 2001 und dem ISEK
aus dem Jahr 2012 von der Regierung der Oberpfalz gefordert wird, ermächtigt
der Planungs- und Umweltausschuss die
Verwaltung das Büro Leuninger & Michler mit der Ergänzung zu beauftragen und
einen entsprechenden Ergänzungsvertrag auf Basis des Vertrages über die
städtebaulich – gestalterische Sanierungsberatung in der Stadt Schwandorf vom
13.07./27.07.2016 abzuschließen.
Anwesend |
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Beschluss |
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Teilbeschluss
d)
Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem
Hauptausschuss dem Stadtrat folgendes Vorgehen zum Thema Ausgleichsbeträge im
Sanierungsgebiet II A „Breite Straße“ zu empfehlen:
1. Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der
Verwaltung. Hiernach werden nach Abwägung der zu erwartenden Einnahmen, des
voraussichtlichen Verwaltungsaufwandes und der geringfügigen Bodenwerterhöhung
für das Sanierungsgebiet II A „Breite Straße“ die Voraussetzungen des § 155
Abs. 3 BauGB als gegeben erachtet. Von der Festsetzung der Ausgleichsbeträge
wird daher abgesehen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Nichterhebung der
Ausgleichsbeträge wie unter Ziffer 1 mit der Regierung der Oberpfalz
abzustimmen.
3. Sollte die Regierung der Oberpfalz das Vorliegen der
Bagatellgrenze nach § 155 Abs. 3 BauGB, wie beim Sanierungsgebiet I A
bereits geschehen, nicht anerkennen, akzeptiert der Ausschuss die separate
Rückzahlung von Fördergeldern in anteiliger Höhe der nicht erhobenen
Ausgleichsbeträge an die Regierung der Oberpfalz.
4. Die konkrete Höhe der ggf. zurückzuzahlenden Fördergelder
ist dem Hauptausschuss nach Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz zur
Kenntnis vorzulegen.
Anwesend |
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