Beschluss:

 

Für den Bebauungsplan Nr. 87 „Schübelfeld West“ wird gemäß § 214 Abs. 4 BauGB ein ergänzenden Verfahren zur Behebung der Fehler mit dem Ziel der rückwirkenden Inkraftsetzung des Bebauungsplans zum Tag seiner erstmaligen Bekanntmachung am 29.09.2016 eingeleitet.

 

Der Ausschuss billigt den erneuten Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 87 „Schübelfeld West“, Niederhof mit Begründung und Umweltbericht einschließlich der ergänzenden Gutachten im Rahmen des ergänzenden Verfahrens gem. §214 Abs. 4 BauGB.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des ergänzenden Verfahrens gem. §214 Abs. 4 BauGB zu dem erneuten Entwurf die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10

0