Sitzung: 29.05.2017 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat
nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der öffentlichen Auslegungen gem. §
3 Abs. 1 und
2 BauGB sowie der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans
mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans Nr. 89 "Sport, Freizeit
& Soziales", westlich der Oberpfalzhalle.
Die Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden
gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis
genommen und, nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander gem. § 1 Abs. 7 BauGB, die Einwendungen gem. den in beil. Abwägungslisten enthaltenen Beschlussempfehlungen abschließend behandelt.
Die Wirksamkeit der 12. Änderung des
Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans Nr. 89
"Sport, Freizeit & Soziales", westlich der Oberpfalzhalle in der
Fassung vom 09.05.2017 wird beschlossen.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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