Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans Nr. 89 "Sport, Freizeit & Soziales", westlich der Oberpfalzhalle.

 

Die Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen  und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und, nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander gem. § 1 Abs. 7 BauGB, die Einwendungen gem. den in beil. Abwägungslisten enthaltenen Beschlussempfehlungen abschließend behandelt.

 

Die Wirksamkeit der 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich des Bebauungsplans Nr. 89 "Sport, Freizeit & Soziales", westlich der Oberpfalzhalle in der Fassung vom 09.05.2017 wird beschlossen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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