Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss spricht sich für die Markierung von Schutzstreifen für Radfahrer an geeigneten Stellen aus und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, keine unverhältnismäßigen Nachteile für andere Verkehrsteilnehmer zu befürchten sind (z. B. Wegfall von zahlreichen Parkplätzen ohne Ausweichmöglichkeiten in der Umgebung) und die Anbringung von Schutzstreifen in der jeweiligen Straße tatsächlich dem Schutz der Radfahrer dient.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

-