Beschluss:

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht des Amtes Finanzen und Schulen und empfiehlt dem Stadtrat die Gebührensätze der Straßenreinigung im Anschlussgebiet

 

a)    für die Reinigungsklasse I   in Höhe von 1,84 €/lfm Frontmeter und Jahr

b)    für die Reinigungsklasse II  in Höhe von 3,68 €/lfm Frontmeter und Jahr

c)    für die Reinigungsklasse III in Höhe von 5,51 €/lfm Frontmeter und Jahr

 

zum 01.01.2018 neu festzusetzen sowie den Erlass folgender Satzung:

 

„Satzung der Stadt Schwandorf zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung)“

 

Vom ______________

 

Die Stadt Schwandorf erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom     4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom       13. Dezember 2016 (GVBl S. 351) folgende Änderungssatzung:

 

 

 

§1

 

Die Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 19. April 2010, zuletzt geändert durch die Satzung vom      12. August 2013,  wird wie folgt geändert:

 

§ 4 wird wie folgt geändert:

 

Die Gebühren betragen je Meter Straßenfrontlänge jährlich in der

Reinigungsklasse I             1,84 €

Reinigungsklasse II            3,68 €

Reinigungsklasse III           5,51 €

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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