Sitzung: 20.09.2017 Hauptausschuss
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt
Kenntnis vom Vorlagebericht des Amtes Finanzen und Schulen und empfiehlt dem
Stadtrat die Gebührensätze der Straßenreinigung im Anschlussgebiet
a)
für die Reinigungsklasse I in
Höhe von 1,84 €/lfm Frontmeter und Jahr
b)
für die Reinigungsklasse II in
Höhe von 3,68 €/lfm Frontmeter und Jahr
c)
für die Reinigungsklasse III in Höhe von 5,51 €/lfm Frontmeter und Jahr
zum 01.01.2018 neu festzusetzen sowie den Erlass folgender Satzung:
„Satzung der Stadt Schwandorf zur Änderung der Satzung über die
Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung)“
Vom ______________
Die Stadt Schwandorf erlässt
aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für den Freistaat
Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom
4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl
S. 351) folgende Änderungssatzung:
§1
Die Satzung über die
Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung)
vom 19. April 2010, zuletzt geändert durch die Satzung vom 12. August 2013, wird wie folgt geändert:
§ 4 wird wie folgt geändert:
Die Gebühren betragen je Meter Straßenfrontlänge
jährlich in der
Reinigungsklasse I 1,84
€
Reinigungsklasse II 3,68
€
Reinigungsklasse III 5,51
€
§ 2
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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