Sitzung: 25.09.2017 Stadtrat
Beschluss:
1.) Der Stadtrat nimmt
Kenntnis vom Vorlagebericht des Amtes Finanzen und
Schulen und stimmt den neuen
Gebührensätzen der Straßenreinigung im Anschlussgebiet
a)
für die Reinigungsklasse I in
Höhe von 1,84 €/lfm Frontmeter und Jahr
b)
für die Reinigungsklasse II in
Höhe von 3,68 €/lfm Frontmeter und Jahr
c)
für die Reinigungsklasse III in Höhe von 5,51 €/lfm Frontmeter und Jahr
zum 01.01.2018 zu.
2.) Weiter erlässt der
Stadtrat die folgende Änderungssatzung:
„Satzung der Stadt Schwandorf zur Änderung der Satzung über die Erhebung
einer Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung) “
vom ______________
Die
Stadt Schwandorf erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April
1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl S. 351) folgende
Änderungssatzung:
§1
Die Satzung über die Erhebung einer
Straßenreinigungsgebühr (Straßenreinigungsgebührensatzung)
vom 19. April 2010, zuletzt geändert durch die Satzung vom 12. August 2013, wird wie folgt geändert:
§ 4 wird wie folgt geändert:
Die Gebühren betragen je Meter Straßenfrontlänge
jährlich in der
Reinigungsklasse I 1,84
€
Reinigungsklasse II 3,68
€
Reinigungsklasse III 5,51
€
§ 2
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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