Beschluss:

 

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 15. Januar 2015 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat nachfolgendes zu beschließen:  

 

a)          die Feststellung des Jahresabschlusses, wie Beschlussvorlage

b)          die Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2016 in die allgemeine Finanzrücklage

c)          und die Entlastung der Werkleitung.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10

0