Sitzung: 25.09.2017 Stadtrat
Beschluss:
Die Stadt
Schwandorf nimmt sowohl als Trägerin öffentlicher Belange gemäß Art. 73 Abs. 2
und 3 a BayVwVfG als auch betroffene Grundstückseigentümerin zu dem
wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren wie folgt Stellung:
- Der Stadtrat fordert das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Weiden auf, von dem Vorhaben, die Naab im Ortsteil Dachelhofen bei der Naabwehranlage in drei Stufen um insgesamt 1,20 m abzusenken und die Wehranlage zurückzubauen, Abstand zu nehmen und den Antrag auf Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zurückzunehmen.
Vielmehr sollte die Wehranlage saniert und auch in Zukunft erhalten
bleiben, um so eine Absenkung des Grundwasserspiegels und damit einhergehende
Setzungsrisiken für die nahe der Naab gelegene Wohnbebauung und gewerbliche Bauten
zu verhindern.
- Falls der Antrag nicht zurückgenommen werden
sollte, fordert der Stadtrat:
a) Alle möglicherweise betroffenen Anwesen werden vor
Beginn der Stufe 1 der Absenkung des Aufstaus der Naab (um 40 cm) in die
Beweissicherung aufgenommen.
b) Die drei Stufen, in denen die Naab jeweils um 40 cm
abgesenkt werden soll, werden von jeweils eineinhalb auf fünf Jahre gestreckt.
Die Kostenübernahmegarantie durch den Freistaat Bayern
für Folgeschäden wird von fünf Jahren auf zehn Jahre verlängert.
Bei auftretenden Schäden an einem Anwesen wird ein
sofortiger Stopp der Maßnahme verfügt.
c) Vor einem Abbruch der Wehranlage sind die Auswirkungen
auf die Rotschlammdeponie der ehemaligen Vereinigen Aluminiumwerke AG (VAW)
durch Baugrund– und hydrologische Untersuchungen zu bewerten.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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