Beschluss:

 

Die Stadt Schwandorf nimmt sowohl als Trägerin öffentlicher Belange gemäß Art. 73 Abs. 2 und 3 a BayVwVfG als auch betroffene Grundstückseigentümerin zu dem wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren wie folgt Stellung:

 

 

  1. Der Stadtrat fordert das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Weiden auf, von dem Vorhaben, die Naab im Ortsteil Dachelhofen bei der Naabwehranlage in drei Stufen um insgesamt 1,20 m abzusenken und die Wehranlage zurückzubauen, Abstand zu nehmen und den Antrag auf Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zurückzunehmen.

Vielmehr sollte die Wehranlage saniert und auch in Zukunft erhalten bleiben, um so eine Absenkung des Grundwasserspiegels und damit einhergehende Setzungsrisiken für die nahe der Naab gelegene Wohnbebauung und gewerbliche Bauten zu verhindern.

 

 

  1. Falls der Antrag nicht zurückgenommen werden sollte, fordert der Stadtrat:

 

a)    Alle möglicherweise betroffenen Anwesen werden vor Beginn der Stufe 1 der Absenkung des Aufstaus der Naab (um 40 cm) in die Beweissicherung aufgenommen.

b)    Die drei Stufen, in denen die Naab jeweils um 40 cm abgesenkt werden soll, werden von jeweils eineinhalb auf fünf Jahre gestreckt.

Die Kostenübernahmegarantie durch den Freistaat Bayern für Folgeschäden wird von fünf Jahren auf zehn Jahre verlängert.

Bei auftretenden Schäden an einem Anwesen wird ein sofortiger Stopp der Maßnahme verfügt.

c)    Vor einem Abbruch der Wehranlage sind die Auswirkungen auf die Rotschlammdeponie der ehemaligen Vereinigen Aluminiumwerke AG (VAW) durch Baugrund– und hydrologische Untersuchungen zu bewerten.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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