Nachtrag: 05.02.2007
Sitzung: 12.02.2007 Stadtrat
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt:
„Die Stadt Schwandorf
bittet den Bundesminister der Inneren und dessen Projektgruppe zur
Neustrukturierung der Bundespolizei zu beachten, dass die grenzpolizeilichen
Nachfolgeaufgaben (BinnengrenzSchleierfahndung)
im Freistaat Bayern zukünftig alleinig aus einer Hand durch die Bundespolizei
wahrgenommen werden. Aufgrund der Umstrukturierung der Bundespolizei sowie
deren zukünftiger Aufgabenschwerpunkte sollte das bisherige Bundespolizeiamt
Schwandorf zur Bundespolizeidirektion aufgewertet werden.“
Begründung:
Die Organisation der Bundespolizei soll nach der Vorgabe des Bundesministeriums des Inneren schlanker und effizienter werden. Es sollen zukünftig mehr Polizisten die eigentliche Vollzugsaufgaben wahrnehmen und weniger Mitarbeiter im Stab und in der Verwaltung tätig sein.
Diese grundsätzliche Entscheidung, sich mehr den eigentlichen Kernaufgaben der Bundespolizei zu widmen, ist zu begrüßen.
Bei der Organisationsreform sollen insbesondere die Bundespolizeiämter – wozu auch das Bundespolizeiamt Schwandorf gehört - regional zusammengefasst und zu Bundespolizeidirektionen aufgewertet werden, die eine Reihe von Aufgaben der heutigen Präsidien übernehmen und mehr Verantwortung tragen als die heutigen Ämter.
Neben der Aufwertung einzelner Bundespolizeiämter zu größeren, regionalen Bundespolizeidirektionen geht damit aber auch einher, dass einige Bundespolizeiämtern geschlossen werden sollen.
Der
bevorstehende Schengenbeitritt von Tschechien schafft zudem zusätzlichen
Veränderungsbedarf. Danach werden an den Bayerisch-Tschechischen Grenzübergängen zur
Tschechischen Republik die Grenzkontrollen zugunsten einer
verstärkten Schleierfahndung Binnengrenzfahndung in
einem 30 km breiten Streifen entlang der Grenze wegfallen.
Bisher
ist in einem Verwaltungsabkommen des Bundes mit dem Freistaat Bayern die
grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung geregelt. Danach ist die
Bayerische Polizei für die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden
Verkehrs an den zugelassenen Grenzübergängen zur Tschechischen Republik
zuständig. Für die Sicherung Überwachung der
„Grünen Grenze“ einschließlich der Wanderwege ist die Bundespolizei zuständig.
Diese
Aufgabenteilung bei der Überwachung der Landgrenzen und der grenzpolizeilichen
Kontrolle an den Flughäfen ist für das Bundesgebiet einzigartig,
denn in allen 15 anderen Bundesländern
nimmt die Aufgabe des „Grenzschutzes“r Grenzsicherung
alleinig die Bundespolizei wahr.
Um Schnittstellenprobleme von vollzugstechnische Reibungsprobleme zu vermeiden, sollte der Sicherung der Bundesgrenze zukünftig als „Grenzschutz aus einer Hand“ von der Bundespolizei wahrgenommen werden.
Dies
trägt auch dem Europäischen Gedanken Rechnung, dass die Grenzen zwischen den
Bundesstaaten auch von der Bundespolizei gesichert überwacht werden,
wie es in der Europäischen Union üblich ist.
Für
die notwendige Durchführung der Binnengrenzkontrollen durch die Bundespolizei
ist diese auch sehr gut gerüstet. Das Bundespolizeiamt Schwandorf praktiziert
seit 1,5 Jahren eine moderne Binnengrenzfahndung ist mit seinen vielen Dienststellen in Grenznähe und
ist
mit ihrer der modernen Ausstattung bestens geeignet, als
Fahndungspolizei aufzutreten. und mit Mobilen Kontroll- und
Überwachungseinheiten lageabhängige Kontrollen durchzuführen.
Dies
ist insbesondere deshalb von so großer Bedeutung, da der Vorrang der
Grenzkontrollen nach dem Beitritt Tschechiens zum Schengener Abkommen hinter
einer verstärkten Verkehrswegefahndung kontrolle desim Grenzraumes zurücktreten
wird.
Diese
BinnengrenzfahndungSchleierfahndung
ist auch unbedingt notwendig. Die Erfahrungen an den derzeitigen westlichen
Schengenbinnengrenzen zeigen, dass trotz entsprechender Ausgleichsmaßnahmen an
den EU-Außengrenzen stets mit illegaler Zuwanderung und grenzüberschreitender
Kriminalität innerhalb des Schengenraumes zu rechnen ist.
Der Grenzraum zu Tschechien wird deshalb auch zukünftig von illegalen Einwanderern, Schleuserkriminalität, Drogenhandel, und organisierter Kriminalität bedroht sein.
Dies
erfordert eine schlagkräftige polizeiliche AusgleichmaßnahmeGrenzsicherung
durch die Bundespolizei.
Für
die Führung der einzelnen Bundespolizeiinspektionen Inspektionseinheiten
in Bayern wäre jedoch eine einzige Direktion mit möglichem Sitz in
München nicht schlagkräftig genug. Zwar wäre eine Direktion in München wegen
der bundespolizeilichen Aufgaben insbesondere am Flughafen sicher sinnvoll.
Jedoch
ist der Freistaat Bayern der mit Abstand größte Flächenstaat im
Bundesgebiet. Insbesondere wegen der
Aufgabe der Grenzsicherung großen Ausdehnung des
Zuständigkeitsbereichs und der Binnengrenzfahndung sollte
inm
Bayern deshalb eine zweite Bundespolizeidirektion installiert werden.
Zudem ist
in einem Flächenstaat wie Bayern eine Präsenz der Bundespolizei in der Fläche notwenig.
Eine Direktion hat als Führungsdienststelle viele nachgeordnete Einheiten zu leiten. Die Effizienz einer Direktion hängt deshalb maßgeblich davon ab, wie eng die nachgeordneten Inspektionen an die Direktion gebunden sind.
Aus
diesem Grund darf man die Führungsspanne einer Direktion nicht überdehnen, d.h.
der Zuständigkeitsbereich einer Direktion muss beherrschbar bleibendarf nicht
zu groß werden, um die zu leitenden Dienststellen noch wirksam
einsetzen und koordinieren zu können.
Der
Standort Schwandorf liegt für eine effektive Führung der
Bundespolizeiinspektionen des mittel- und nordbayerischen Raums in sehr geographisch
günstiger Lage.
Schon
bisher erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich des Bundespolizeiamts
Schwandorf von Selb bis Freyung, in einem 35660
km langen Grenzraum zu Tschechien.
Das
Bundespolizeiamt Schwandorf ist zuständig für elf Dienststellen mit rund und 1.700
Mitarbeitern, davon 1.300 Polizeivollzugsbeamteisten,
von
denen davon wiederum rund 900 vorrangig
grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen.Grenzpolizisten.
Schwandorf
liegt ziemlich genau in der Mitte der 35660
km langen Grenzlinie zu Tschechien. Hier ist ein
unmittelbarer Schnittpunkt der wichtigsten
Verkehrsachsen.
Neben der A 93 als Nord-Süd-Achse entlang der Tschechischen Grenze ist der Raum Schwandorf auch Drehkreuz der Ost-West-Verbindungen.
Die teilweise vierspurige B 85 führt als grenzüberschreitende Ost-West-Route von Tschechien durch Schwandorf.
Mit der Fertigstellung der A 6 in 2008 wird circa. 15 km nördlich die wichtigste Ost-West Verbindung von Prag nach Paris durchgehend befahrbar sein.
Gerade
vor dem Hintergrund der verstärkten Bedeutung der BinnengrenzSchleierfahndung
bietet Schwandorf einer Bundespolizeidirektion den Vorteil, zentral im nordbayerischen
Raum polizeilich präsent zu sein und Leitungsaufgaben wahrnehmen zu können.nahe bei
ihren Dienststellen und deren Einsatzorten die Lage steuern zu können.
Zudem
nimmt die Bundespolizei auch bahnpolizeiliche Aufgaben wahr. Zwei
DrittelMehr als die Hälfte der Bahnlinien in
Bayern, mehr alssowie über eine dreiviertel Million Reisende bewegen sich
täglich im Zuständigkeitsbereich des Bundespolizeiamts Schwandorf mit einem
Streckennetz von 3.4100 km sowie 5740
Bahnhöfen und Haltepunkten.
Schwandorf ist auch hier Knoten- und Umsteigepunkt der Nord-Süd-Verbindung München-Regensburg-Hof-Dresden und der West-Ost-Verbindung Nürnberg-Schwandorf-Prag. Da auch entlang der Bahnlinien mit immer mehr grenzüberschreitender Kriminalität zu rechnen ist, biete Schwandorf – circa 50 km von der Grenze entfernt - für eine zentrale Führungsdirektion den idealen Standort.
Nach der Intention der Bundespolizeireform soll die Bundespolizei angesichts der jüngst versuchten Terroranschläge mit Kofferbomben auch vermehrt in Zügen präsent sein.
Die weiterhin erforderliche Präsenz in der Fläche sowie eine sinnvolle Führungsspanne einer Direktion zu ihren Dienststellen erfordern deshalb dringend eine zweite Direktion in Schwandorf.
Zwar wird es, um eine schlanke Organisation zu erreichen, zukünftig nur eine sehr geringe Anzahl an Bundespolizeidirektionen geben. Doch bei dieser Entscheidung sind weniger die Grenzen der Bundesländer, sondern mehr die Strukturdaten des Bundes zu betrachten.
Danach bildet Süddeutschland mit Bayern und Baden-Württemberg ein Drittel der Fläche des Bundesgebiet. Weiterhin leben in diesem Raum rund ein Viertel der Bevölkerung Deutschlands. Bei fiktiven circa zehn zukünftigen Direktionen wäre es daher sinnvoll und gut vertretbar, drei Direktionen in Süddeutschland zu errichten; eine davon in Baden-Württemberg und zwei in Bayern.
Der Standort des Bundespolizeiamtes Schwandorf am Weinberg ist zudem sowohl an Technik als auch an Räumlichkeiten für die Aufgaben einer zukünftigen Bundespolizeidirektion Schwandorf bestens geeignet.
Ferner
darf auch als kommunalpolitischer Sicht betont werden, dass die Bundespolizei
seit 1960 als Arbeitgeber mit derzeit gut 200ca. 275
Beschäftigten am Standort Schwandorf mit einer langen Tradition vertreten ist
und seitdem hervorragende Arbeit geleistet hat.
Nicht zuletzt sollte auch daran erinnert werden, dass einem Bundespolizeistandort in Schwandorf ein sehr großes strukturpolitisches Gewicht im strukturschwachen Grenzland zukommt.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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