Nachtrag: 05.02.2007

Beschluss:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

„Die Stadt Schwandorf bittet den Bundesminister der Inneren und dessen Projektgruppe zur Neustrukturierung der Bundespolizei zu beachten, dass die grenzpolizeilichen Nachfolgeaufgaben (BinnengrenzSchleierfahndung) im Freistaat Bayern zukünftig alleinig aus einer Hand durch die Bundespolizei wahrgenommen werden. Aufgrund der Umstrukturierung der Bundespolizei sowie deren zukünftiger Aufgabenschwerpunkte sollte das bisherige Bundespolizeiamt Schwandorf zur Bundespolizeidirektion aufgewertet werden.“

 

 

Begründung:

 

Die Organisation der Bundespolizei soll nach der Vorgabe des Bundesministeriums des Inneren schlanker und effizienter werden. Es sollen zukünftig mehr Polizisten die eigentliche Vollzugsaufgaben wahrnehmen und weniger Mitarbeiter im Stab und in der Verwaltung tätig sein.

Diese grundsätzliche Entscheidung, sich mehr den eigentlichen Kernaufgaben der Bundespolizei zu widmen, ist zu begrüßen.

 

Bei der Organisationsreform sollen insbesondere die Bundespolizeiämter – wozu auch das Bundespolizeiamt Schwandorf gehört - regional zusammengefasst und zu Bundespolizeidirektionen aufgewertet werden, die eine Reihe von Aufgaben der heutigen Präsidien übernehmen und mehr Verantwortung tragen als die heutigen Ämter.

Neben der Aufwertung einzelner Bundespolizeiämter zu größeren, regionalen Bundespolizeidirektionen geht damit aber auch einher, dass einige Bundespolizeiämtern geschlossen werden sollen. 

 

Der bevorstehende Schengenbeitritt von Tschechien schafft zudem zusätzlichen Veränderungsbedarf. Danach werden an den Bayerisch-Tschechischen Grenzübergängen zur Tschechischen Republik die Grenzkontrollen zugunsten einer verstärkten Schleierfahndung Binnengrenzfahndung in einem 30 km breiten Streifen entlang der Grenze wegfallen.

 

Bisher ist in einem Verwaltungsabkommen des Bundes mit dem Freistaat Bayern die grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung geregelt. Danach ist die Bayerische Polizei für die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den zugelassenen Grenzübergängen zur Tschechischen Republik zuständig. Für die Sicherung Überwachung der „Grünen Grenze“ einschließlich der Wanderwege ist die Bundespolizei zuständig.

Diese Aufgabenteilung bei der Überwachung der Landgrenzen und der grenzpolizeilichen Kontrolle an den Flughäfen ist für das Bundesgebiet einzigartig, denn in allen 15 anderen  Bundesländern nimmt die Aufgabe des „Grenzschutzes“r Grenzsicherung alleinig die Bundespolizei wahr.

Um Schnittstellenprobleme von vollzugstechnische Reibungsprobleme zu vermeiden, sollte der Sicherung der Bundesgrenze zukünftig als „Grenzschutz aus einer Hand“ von der Bundespolizei wahrgenommen werden.

Dies trägt auch dem Europäischen Gedanken Rechnung, dass die Grenzen zwischen den Bundesstaaten auch von der Bundespolizei gesichert überwacht werden, wie es in der Europäischen Union üblich ist.  

 

Für die notwendige Durchführung der Binnengrenzkontrollen durch die Bundespolizei ist diese auch sehr gut gerüstet. Das Bundespolizeiamt Schwandorf praktiziert seit 1,5 Jahren eine moderne Binnengrenzfahndung  ist mit seinen vielen Dienststellen in Grenznähe und ist mit ihrer der modernen Ausstattung  bestens geeignet, als Fahndungspolizei aufzutreten. und mit Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten lageabhängige Kontrollen durchzuführen.

 

Dies ist insbesondere deshalb von so großer Bedeutung, da der Vorrang der Grenzkontrollen nach dem Beitritt Tschechiens zum Schengener Abkommen hinter einer verstärkten Verkehrswegefahndung kontrolle desim  Grenzraumes zurücktreten wird.

Diese BinnengrenzfahndungSchleierfahndung ist auch unbedingt notwendig. Die Erfahrungen an den derzeitigen westlichen Schengenbinnengrenzen zeigen, dass trotz entsprechender Ausgleichsmaßnahmen an den EU-Außengrenzen stets mit illegaler Zuwanderung und grenzüberschreitender Kriminalität innerhalb des Schengenraumes zu rechnen ist.

Der Grenzraum zu Tschechien wird deshalb auch zukünftig von illegalen Einwanderern, Schleuserkriminalität, Drogenhandel, und organisierter Kriminalität bedroht sein.

Dies erfordert eine schlagkräftige polizeiliche AusgleichmaßnahmeGrenzsicherung durch die Bundespolizei.

 

Für die Führung der einzelnen Bundespolizeiinspektionen Inspektionseinheiten in Bayern wäre jedoch eine einzige Direktion mit möglichem Sitz in München nicht schlagkräftig genug. Zwar wäre eine Direktion in München wegen der bundespolizeilichen Aufgaben insbesondere am Flughafen sicher sinnvoll.

Jedoch ist der Freistaat Bayern der mit Abstand größte Flächenstaat im Bundesgebiet.  Insbesondere wegen der Aufgabe der Grenzsicherung großen Ausdehnung des Zuständigkeitsbereichs und der Binnengrenzfahndung sollte inm Bayern deshalb eine zweite Bundespolizeidirektion installiert werden.

Zudem ist in einem Flächenstaat wie Bayern eine Präsenz der Bundespolizei in der  Fläche notwenig.

 

Eine Direktion hat als Führungsdienststelle viele nachgeordnete Einheiten zu leiten. Die Effizienz einer Direktion hängt deshalb maßgeblich davon ab, wie eng die nachgeordneten Inspektionen an die Direktion gebunden sind.

Aus diesem Grund darf man die Führungsspanne einer Direktion nicht überdehnen, d.h. der Zuständigkeitsbereich einer Direktion muss beherrschbar bleibendarf nicht zu groß werden, um die zu leitenden Dienststellen noch wirksam einsetzen und koordinieren zu können.

 

Der Standort Schwandorf liegt für eine effektive Führung der Bundespolizeiinspektionen des mittel- und nordbayerischen Raums in sehr geographisch günstiger Lage.

Schon bisher erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich des Bundespolizeiamts Schwandorf von Selb bis Freyung, in  einem 35660 km langen Grenzraum zu Tschechien.

Das Bundespolizeiamt Schwandorf ist zuständig für elf Dienststellen mit rund und 1.700 Mitarbeitern, davon 1.300 Polizeivollzugsbeamteisten, von denen davon wiederum rund 900 vorrangig grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen.Grenzpolizisten.

Schwandorf liegt ziemlich genau in der Mitte der 35660 km langen Grenzlinie zu Tschechien. Hier ist ein unmittelbarer Schnittpunkt der wichtigsten Verkehrsachsen.

Neben der A 93 als Nord-Süd-Achse entlang der Tschechischen Grenze ist der Raum Schwandorf auch Drehkreuz der Ost-West-Verbindungen.

Die teilweise vierspurige B 85 führt als grenzüberschreitende Ost-West-Route von Tschechien durch Schwandorf.

Mit der Fertigstellung der A 6 in 2008 wird circa. 15 km nördlich die wichtigste Ost-West Verbindung von Prag nach Paris durchgehend befahrbar sein.

Gerade vor dem Hintergrund der verstärkten Bedeutung der BinnengrenzSchleierfahndung bietet Schwandorf einer Bundespolizeidirektion den Vorteil, zentral im nordbayerischen Raum polizeilich präsent zu sein und Leitungsaufgaben wahrnehmen zu können.nahe bei ihren Dienststellen und deren Einsatzorten die Lage steuern zu können.

 

Zudem nimmt die Bundespolizei auch bahnpolizeiliche Aufgaben wahr. Zwei DrittelMehr als die Hälfte der Bahnlinien in Bayern, mehr alssowie über  eine dreiviertel Million Reisende bewegen sich täglich im Zuständigkeitsbereich des Bundespolizeiamts Schwandorf mit einem Streckennetz von 3.4100 km sowie 5740 Bahnhöfen und Haltepunkten.

Schwandorf ist auch hier Knoten- und Umsteigepunkt der Nord-Süd-Verbindung München-Regensburg-Hof-Dresden und der West-Ost-Verbindung Nürnberg-Schwandorf-Prag. Da auch entlang der Bahnlinien mit immer mehr grenzüberschreitender Kriminalität zu rechnen ist, biete Schwandorf – circa 50 km von der Grenze entfernt - für eine  zentrale Führungsdirektion den idealen Standort. 

Nach der Intention der Bundespolizeireform soll die Bundespolizei angesichts der jüngst versuchten Terroranschläge mit Kofferbomben auch vermehrt in Zügen präsent sein.

Die weiterhin erforderliche Präsenz in der Fläche sowie eine sinnvolle Führungsspanne einer Direktion zu ihren Dienststellen erfordern deshalb dringend eine zweite Direktion in Schwandorf.

 

Zwar wird es, um eine schlanke Organisation zu erreichen, zukünftig nur eine sehr geringe Anzahl an Bundespolizeidirektionen geben. Doch bei dieser Entscheidung sind weniger die Grenzen der Bundesländer, sondern mehr die Strukturdaten des Bundes zu betrachten.  

Danach bildet Süddeutschland mit Bayern und Baden-Württemberg ein Drittel der Fläche des Bundesgebiet. Weiterhin leben in diesem Raum rund ein Viertel der Bevölkerung Deutschlands. Bei fiktiven circa zehn zukünftigen Direktionen wäre es daher sinnvoll und gut vertretbar, drei Direktionen in Süddeutschland zu errichten; eine davon in Baden-Württemberg und zwei in Bayern.

 

Der Standort des Bundespolizeiamtes Schwandorf am Weinberg ist zudem sowohl an Technik als auch an Räumlichkeiten für die Aufgaben einer zukünftigen Bundespolizeidirektion Schwandorf bestens geeignet.

Ferner darf auch als kommunalpolitischer Sicht betont werden, dass die Bundespolizei seit 1960 als Arbeitgeber mit derzeit gut 200ca. 275 Beschäftigten am Standort Schwandorf mit einer langen Tradition vertreten ist und seitdem hervorragende Arbeit geleistet hat.

 

Nicht zuletzt sollte auch daran erinnert werden, dass einem Bundespolizeistandort in Schwandorf ein sehr großes strukturpolitisches Gewicht im strukturschwachen Grenzland zukommt.

 

 

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

28

28

-