Sitzung: 25.09.2017 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend
§ 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 15. Januar 2015 bzw. der
Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5
Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der
Eigenbetriebe zuständig.
Der Stadtrat fast
nachfolgende Beschlüsse:
a)
die Feststellung
des Jahresabschlusses 2016 der Fernwärmeversorgung, wie in der
Beschlussvorlage,
b)
die Zuführung des
festgestellten Jahresgewinns 2016 zur allgemeinen Finanzrücklage der
Fernwärmeversorgung
c)
und die
Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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