Sitzung: 25.09.2017 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend
§ 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 15. Januar 2015 bzw. der
Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5
Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der
Eigenbetriebe zuständig.
Der Stadtrat genehmigt folgendes:
a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Sparte
Erzeugung und Einspeisung elektrischer Energie, wie in der Beschlussvorlage,
b) der festgestellte Jahresgewinn 2016 aus dem
periodenfremden Verlustausgleich 2015 wird der Rücklage zugeführt und die Stadt
Schwandorf gleicht den Verlust von 34.692,43 Euro für das Jahr 2016 aus
c) und die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für |
Gegen |
|
den Beschluss |
|||
28 |
28 |
0 |