Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 15. Januar 2015 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Stadtrat genehmigt folgendes:

 

a)    die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Sparte Erzeugung und Einspeisung elektrischer Energie, wie in der Beschlussvorlage,

 

b)    der festgestellte Jahresgewinn 2016 aus dem periodenfremden Verlustausgleich 2015 wird der Rücklage zugeführt und die Stadt Schwandorf gleicht den Verlust von 34.692,43 Euro für das Jahr 2016 aus

 

c)    und die Entlastung der Werkleitung.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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0