Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die nachfolgende Verordnung zu erlassen:

 

 

Verordnung der Stadt Schwandorf zu Änderung der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungsverordnung)“

 

vom _________

 

Die Stadt Schwandorf erlässt aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731, BayRS 91-1-l), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2017 (GVBl S. 375) folgende Verordnung:

 

 

§ 1

 

Die Anlage Straßenverzeichnis zu § 5 der Reinigungsverordnung der Stadt Schwandorf vom 19. April 2010, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. Juli 2010, wird wie folgt geändert:

 

1. Unter der Überschrift Straßen der Reinigungsklasse I (einmalige Reinigung) werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

 a) Folgende Straßen werden in alphabethischer Ordnung neu aufgenommen:

 

„Celsiusstraße

Dr.-Georg-Klitta-Straße

Fahrenheitstraße

Heisenbergstraße

Julius-Leber-Straße

Kelvinstraße

Neißer Straße

Noetherstraße“

 

b) Der Klammerzusatz nach Hochrainstraße wird geändert auf „(von B 15 bis Altstadtende)“.

 

c) Die „Geschwister-Scholl-Straße“ wird gestrichen.

 

 

2. Unter der Überschrift Straßen der Reinigungsklasse II (zweimalige Reinigung) wird in alphabetischer Ordnung die „Paul-von-Denis-Straße“ neu aufgenommen.

 

 

 

§ 2

 

Diese Verordnung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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