Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB analog sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB analog. Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen entsprechend gewürdigt.

 

  1. Der Stadtrat beschließt, die beiden bestehenden Sanierungssatzungen „II A Breite Straße“ und „Innenstadt“ entsprechend der unten stehenden Änderungssatzung in einer Satzung zusammenzuführen. Der Geltungsbereich der geänderten Satzung soll dem beigefügten Lageplan im Maßstab 1 : 5.000 vom 30.06.2017 entsprechen. Die Verwaltung wird beauftragt die gesetzlich geregelten Folgearbeiten (Bekanntmachung, Löschung der Sanierungsvermerke etc.) zu erledigen.

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des

Sanierungsgebietes „Innenstadt“

 

vom __.__.2017

 

Die Stadt Schwandorf erlässt aufgrund von § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. S. 2421), zuletzt geändert am 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) in Verbindung mit Art. 23 ff Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert am 13.12.2016 (GVBl. S. 335) folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“ vom 18.12.2001, in Kraft getreten durch Bekanntmachung am 19.12.2001, wird wie folgt geändert

 

1.    § 1 erhält folgende Fassung:

 

㤠1 Festlegung des Sanierungsgebietes

 

Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das insgesamt 34,4 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet (SG) festgelegt und erhält die Kennzeichnung „SG Innenstadt".

                                                                

Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan Maßstab 1 : 5.000 vom 30.06.2017 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.

 

Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.“

 

2.    § 3 erhält folgende Fassung:

 

㤠3 Genehmigungspflichten

 

Die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB wird gemäß § 142 Abs. 4 Halbsatz 2 ausgeschlossen.“

 

3.    § 4 erhält folgende Fassung

 

„§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf von 10 Jahren nach ihrer Bekanntmachung außer Kraft.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

 

  1. Der Stadtrat beschließt im Nachgang zu Ziffer 2) und nach erfolgter Bekanntmachung der unter Ziffer 2) genannten Änderungssatzung die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „II A Breite Straße“ entsprechend der untenstehenden Aufhebungssatzung aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, die gesetzlich geregelten Folgearbeiten (Bekanntmachung, Löschung der Sanierungsvermerke, Abwicklung der Sanierung etc.) zu erledigen.

 

„Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Schwandorf über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes II A „Breite Straße“

 

vom __.__.____

 

Die Stadt Schwandorf erlässt aufgrund von § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. S. 2421), zuletzt geändert am 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) in Verbindung mit Art. 23 ff Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert am 13.12.2016 (GVBl. S. 335) folgende Satzung:

 

§ 1 Aufhebung der Satzung

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes II A „Breite Straße“ vom 25.10.1989, in Kraft getreten durch Bekanntmachung am 26.10.1989, wird aufgehoben.

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

 

 

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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11

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