Sitzung: 23.10.2017 Stadtrat
Beschluss:
- Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem Ergebnis der
öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB analog sowie der Beteiligung
der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB analog.
Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen
und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte
werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen entsprechend gewürdigt.
- Der Stadtrat beschließt, die beiden bestehenden
Sanierungssatzungen „II A Breite Straße“ und „Innenstadt“ entsprechend der
unten stehenden Änderungssatzung in einer Satzung zusammenzuführen. Der
Geltungsbereich der geänderten Satzung soll dem beigefügten Lageplan im
Maßstab 1 : 5.000 vom 30.06.2017 entsprechen. Die Verwaltung wird
beauftragt die gesetzlich geregelten Folgearbeiten (Bekanntmachung,
Löschung der Sanierungsvermerke etc.) zu erledigen.
„ Satzung zur
Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Innenstadt“
vom __.__.2017
Die Stadt Schwandorf erlässt aufgrund von § 142 Abs. 3
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBI. S. 2421), zuletzt geändert am 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) in
Verbindung mit Art. 23 ff Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung
der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I),
zuletzt geändert am 13.12.2016 (GVBl. S. 335) folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Innenstadt“ vom 18.12.2001, in Kraft getreten durch
Bekanntmachung am 19.12.2001, wird wie folgt geändert
1. § 1 erhält folgende Fassung:
„§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes
Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen
städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche
Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Das
insgesamt 34,4 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet
(SG) festgelegt und erhält die Kennzeichnung „SG Innenstadt".
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und
Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan Maßstab 1 : 5.000 vom 30.06.2017
abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage
beigefügt.
Werden innerhalb des Sanierungsgebietes durch
Grundstückszusammenlegungen Flurstücke aufgelöst und neue Flurstücke gebildet
oder entstehen durch Grundstücksteilungen neue Flurstücke, sind auf diese
insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.“
2. § 3 erhält folgende Fassung:
„§ 3 Genehmigungspflichten
Die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB wird gemäß §
142 Abs. 4 Halbsatz 2 ausgeschlossen.“
3. § 4 erhält folgende Fassung
„§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sie tritt mit Ablauf von 10 Jahren nach ihrer Bekanntmachung außer Kraft.“
§ 2
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in
Kraft.“
- Der Stadtrat beschließt im Nachgang zu Ziffer 2)
und nach erfolgter Bekanntmachung der unter Ziffer 2) genannten
Änderungssatzung die Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „II A Breite Straße“ entsprechend der untenstehenden
Aufhebungssatzung aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, die
gesetzlich geregelten Folgearbeiten (Bekanntmachung, Löschung der
Sanierungsvermerke, Abwicklung der Sanierung etc.) zu erledigen.
„Satzung zur
Aufhebung der Satzung der Stadt Schwandorf über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes II A „Breite Straße“
vom __.__.____
Die Stadt Schwandorf erlässt aufgrund von § 162 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBI. S. 2421), zuletzt geändert am 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) in
Verbindung mit Art. 23 ff Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der
Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS
2020-1-1-I), zuletzt geändert am 13.12.2016 (GVBl. S. 335) folgende Satzung:
§ 1 Aufhebung der Satzung
Die Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes II A „Breite Straße“ vom 25.10.1989, in Kraft getreten durch
Bekanntmachung am 26.10.1989, wird aufgehoben.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in
Kraft.“
Anwesend |
Für |
Gegen |
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