Sitzung: 16.10.2017 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne weitere Diskussion
fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt
Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie
der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
2 BauGB.
In der Abwägungsliste vom 04.10.2017 werden
die öffentlichen und privaten Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB gerecht unter- und
gegeneinander abgewogen. Diese Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt und
sind in der Flächennutzungsplanänderung zu berücksichtigen.
Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf
zum Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan entsprechend dem Abwägungsergebnis
zu ändern und eine erneute Auslegung durchzuführen.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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