Ohne weitere Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

In der Abwägungsliste vom 04.10.2017 werden die öffentlichen und privaten Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB gerecht unter- und gegeneinander abgewogen. Diese Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt und sind in der Flächennutzungsplanänderung zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan entsprechend dem Abwägungsergebnis zu ändern und eine erneute Auslegung durchzuführen.

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0