Beschluss:

 

Der Bauausschuss ist auch hier übereinstimmend der Auffassung, dass das geplante Vorhaben grundsätzlich zu begrüßen ist und im Rahmen eines Bebauungsplanes auch für genehmigungsfähig gehalten wird. Die Erteilung eines Vorbescheides wird aber wegen der der derzeit fehlenden planungsrechtlichen Voraussetzungen abgelehnt.


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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