Beschluss:

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Stadtkämmerei vom 27.02.2007 und verweist nach ausführlicher Beratung den Erlass des nachstehenden Haushaltssatzungsentwurfes ohne Empfehlung an den Stadtrat:

 

 

„Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit   40.028.330,- EUR

 

und

 

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit    9.840.050,- EUR

 

ab.

 

 

§ 2

 

1.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 3.027.990,- EUR festgesetzt.

 

 

2.

Nach dem Wirtschaftsplan 2007 für die Städtische Wasserversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von Darlehen in Höhe von 1.872.127,71 EUR vorgesehen.

 

 

 

§ 3

 

1.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.522.620,- EUR festgesetzt.

 

 

2.

Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplänen der Städtischen Wasser- und Fernwärmeversorgung werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    

Grundsteuer

 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen  Betriebe (A)

290 v. H.

 

 

 

b)

für die Grundstücke (B)

310 v. H.

  

 

2.   

Gewerbesteuer 

350 v. H.

 

 

§ 5

 

1.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.600.000,- EUR festgesetzt.

 

 

2.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Wirtschaftsplänen des Wasserwerkes und der Fernwärmeversorgung wird auf 550.000,- EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2007 in Kraft.“

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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