Sitzung: 14.03.2007 Hauptausschuss
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Stadtkämmerei vom 27.02.2007 und verweist nach ausführlicher Beratung den Erlass des nachstehenden Haushaltssatzungsentwurfes ohne Empfehlung an den Stadtrat:
„Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 40.028.330,- EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.840.050,- EUR
ab.
§ 2
1. |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 3.027.990,- EUR festgesetzt. |
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2. |
Nach dem Wirtschaftsplan 2007 für die Städtische Wasserversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von Darlehen in Höhe von 1.872.127,71 EUR vorgesehen. |
§ 3
1. |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.522.620,- EUR festgesetzt. |
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2. |
Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplänen der Städtischen Wasser- und Fernwärmeversorgung werden nicht festgesetzt. |
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
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a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) |
290 v. H. |
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b) |
für die Grundstücke (B) |
310 v. H. |
2. |
Gewerbesteuer |
350 v. H. |
§ 5
1. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.600.000,- EUR festgesetzt. |
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2. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Wirtschaftsplänen des Wasserwerkes und der Fernwärmeversorgung wird auf 550.000,- EUR festgesetzt. |
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2007 in Kraft.“
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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