Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Haushaltsplanentwurf des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93“ für das Haushaltsjahr 2017.

 

Laut Haushaltssatzung 2017 wird der Haushaltsplanentwurf wie folgt festgesetzt:

 

 

Verwaltungshaushalt:

 

Einnahmen und Ausgaben mit je                                                 129.000,00 EUR

 

Vermögenshaushalt:

 

Einnahmen und Ausgaben mit je                                             1.139.000,00 EUR

 

 

Nach § 2 der Haushaltssatzung ist der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf 1.100.000,00 EUR festgesetzt.

Nach § 4 a) der Haushaltssatzung erhebt der Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93“ zur Finanzierung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs von Ausgaben des Verwaltungshaushalts von seinen Verbandsmitgliedern eine Umlage von 122.700,00 EUR.

 

Die Stadt Schwandorf hat hiervon einen Anteil von 55.215,00 EUR (45 %) zu tragen.

 

Nach § 4 b) des Entwurfs der Haushaltssatzung erhebt der Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93“ zur Finanzierung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs von Ausgaben des Vermögenshaushalts von seinen Verbandsmitgliedern eine Umlage von 39.000,00 EUR.

 

Die Stadt Schwandorf hat hiervon einen Anteil von 17.550,00 EUR (45 %) zu tragen.

 

Des Weiteren wird der Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 zur Kenntnis genommen.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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