Sitzung: 11.12.2017 Stadtrat
Beschluss:
Der
Stadtrat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Haushaltsplanentwurf des Zweckverbandes
„Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93“ für das Haushaltsjahr 2017.
Laut
Haushaltssatzung 2017 wird der Haushaltsplanentwurf wie folgt festgesetzt:
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen und Ausgaben mit je 129.000,00
EUR
Vermögenshaushalt:
Einnahmen und Ausgaben mit je 1.139.000,00
EUR
Nach § 2 der Haushaltssatzung ist der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf
1.100.000,00 EUR festgesetzt.
Nach
§ 4 a) der Haushaltssatzung erhebt der Zweckverband „Interkommunales
Gewerbegebiet an der A 93“ zur Finanzierung des durch sonstige Einnahmen nicht
gedeckten Bedarfs von Ausgaben des Verwaltungshaushalts von seinen Verbandsmitgliedern
eine Umlage von 122.700,00 EUR.
Die
Stadt Schwandorf hat hiervon einen Anteil von 55.215,00 EUR (45 %) zu tragen.
Nach
§ 4 b) des Entwurfs der Haushaltssatzung erhebt der Zweckverband
„Interkommunales Gewerbegebiet an der A 93“ zur Finanzierung des durch sonstige
Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs von Ausgaben des Vermögenshaushalts von
seinen Verbandsmitgliedern eine Umlage von 39.000,00 EUR.
Die
Stadt Schwandorf hat hiervon einen Anteil von 17.550,00 EUR (45 %) zu tragen.
Des
Weiteren wird der Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 zur Kenntnis genommen.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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