Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB analog sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB analog.

 

In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht unter- und gegeneinander abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt (siehe beiliegende Abwägungslisten).

 

Der Ausschuss billigt die Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung, Stand: 29.11.2017, inkl. des dazugehörigen Erläuterungsberichts und der Broschüre und fasst den Satzungsbeschluss zur Änderungssatzung.

 

Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB der Änderungssatzung beauftragt.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0