Sitzung: 07.12.2017 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Planungs- und
Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Beteiligung der von der Planung
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange analog § 4 Abs. 2
BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit analog § 3 Abs. 2 BauGB. Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu
den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die
dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen
gem. § 1 Abs. 7 BauGB gerecht gegen – und untereinander abgewogen (siehe
beiliegende Abwägungslisten)
Der Ausschuss billigt das ausgefertigte „Konzept zur Steuerung von
Vergnügungsstätten/Wettbüros für die Stadt Schwandorf“ vom 10.11.2017 und
beschließt dieses als Städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr.
11 BauGB. Dieses bildet somit die Grundlage für die zukünftige Steuerung der
Vergnügungsstätten in Schwandorf.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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