Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange analog § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit analog § 3 Abs. 2 BauGB. Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte werden zur Kenntnis genommen und die Einwendungen gem. § 1 Abs. 7 BauGB gerecht gegen – und untereinander abgewogen (siehe beiliegende Abwägungslisten)

Der Ausschuss billigt das ausgefertigte „Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten/Wettbüros für die Stadt Schwandorf“ vom 10.11.2017 und beschließt dieses als Städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Dieses bildet somit die Grundlage für die zukünftige Steuerung der Vergnügungsstätten in Schwandorf.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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