TOP Ö 6: Vollzug der Baugesetze, Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hier: Befreiung für die Errichtung einer Grundstückseinfriedung mit einer Höhe von 1,40m anstelle 1,20m im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens BG-297-2017; FlStNr. 516/7 Gemarkung Schwandorf