Sitzung: 20.02.2018 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt die Veränderungssperre im künftigen Geltungsbereich der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 80 „Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten“ gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr zu verlängern.
Er beschließt dazu die folgende Satzung:
„Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre im künftigen
Geltungsbereich der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplans Nr. 80 „Steuerungskonzept
für Vergnügungsstätten in der Innenstadt“
vom __.__.2018
Aufgrund
der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch
(BauGB) i. d. F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i. V. m. Art. 23
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. vom 22.08.1998 (GVBl. S.
796), zuletzt geändert am 13.12.2016 (GVBl. S. 335), und § 8 Abs. 2 Nr. 6
Buchstabe a) der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Großen Kreisstadt
Schwandorf vom 15.01.2015 erlässt die Stadt Schwandorf aufgrund von Beschluss
Nr. __ des Planungs- und Umweltausschusses vom 20.02.2018 folgende Satzung über
die Verlängerung der Veränderungssperre:
§ 1
Gegenstand der
Satzung
Die
Geltungsdauer der bestehenden Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre
zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich der 1. Änderung des
einfachen Bebauungsplans Nr. 80 „Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten in
der Innenstadt“ vom 09.05.2016 wird um ein Jahr bis zum 10.05.2019 verlängert.
Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist weiterhin der
Übersichtslageplan vom 10.03.2016 „Geltungsbereich der Veränderungssperre im
Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 80 „Steuerungskonzept für
Vergnügungsstätten in der Innenstadt“ maßgebend. Dieser Übersichtslageplan ist
Bestandteil der Satzung.
§2
Inkrafttreten und
Außerkrafttreten
Diese
Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 Satz
2 BauGB). Sie tritt außer Kraft, wenn und soweit der für den Geltungsbereich
dieser Satzung aufzustellende Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist,
spätestens jedoch mit Ablauf des 10.05.2019.“
Die
Verwaltung wird beauftragt die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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