Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht und beschließt:

 

  1. Das unter dem 09.05.2017 eingeleitete ergänzende Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB zur Behebung der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 03.03.2017, 22.08.2017 und 24.11.2017 im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 87 „Schübelfeld West“ festgestellten Ermittlungs- und Bewertungsdefizite wird fortgesetzt.
  2. Der erneute Entwurf des Bebauungsplans Nr. 87 „Schübelfeld West“, Stand 08. Februar 2018, mit Begründung und Umweltbericht sowie den beigefügten Gutachten wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB zu dem erneuten Entwurf eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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0