Sitzung: 20.02.2018 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Planungs- und
Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht und beschließt:
- Das unter dem 09.05.2017 eingeleitete ergänzende
Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB zur Behebung der vom Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 03.03.2017, 22.08.2017
und 24.11.2017 im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 87
„Schübelfeld West“ festgestellten Ermittlungs- und Bewertungsdefizite wird
fortgesetzt.
- Der erneute Entwurf des Bebauungsplans Nr. 87
„Schübelfeld West“, Stand 08. Februar 2018, mit Begründung und
Umweltbericht sowie den beigefügten Gutachten wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des
ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB zu dem erneuten Entwurf
eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3
Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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