Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Empfehlung des Alten- und Pflegeheimausschusses und beschließt die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2018 für die Bürgerspitalstiftung Schwandorf vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2018:

 

Haushaltssatzung 2018

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2018 werden hiermit festgesetzt; sie schließen:

 

für das Elisabethenheim

 

im Erfolgsplan

 

           in den Erträgen mit                                       6.700.373,27 €

 

           in den Aufwendungen                                   6.598.355,71 €,

 

 

im Vermögensplan

 

           in den Einnahmen mit                                      599.601,56 €

 

           in den Ausgaben mit                            599.601,56 €,

 

 

für die Vermögensverwaltung

 

im Erfolgsplan

 

           in den Erträgen mit                                          280.605,83 €

 

           in den Aufwendungen mit                                112.414,96 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                                              0,00 €

 

in den Ausgaben mit                                                    0,00 €.

 

 

für die Bürgerspitalstiftung

 

im Erfolgsplan

 

           in den Erträgen mit                                       6.926.149,10 €

 

           in den Aufwendungen mit                             6.655.940,67 €,

 

 

im Vermögensplan

 

  • in den Einnahmen mit                                     599.601,56 €

 

  • in den Ausgaben mit                          599.601,56 €

 

 

im Investitionsplan

 

mit                                                                                  103.000 € im Wirtschaftsjahr

und                                                                                 259.000 € im Zeitraum 2018 – 2022

 

im Finanzplan mit                                                         599.601 €.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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