Sitzung: 16.04.2018 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Empfehlung des
Alten- und Pflegeheimausschusses und beschließt die Haushaltssatzung und den
Wirtschaftsplan 2018 für die Bürgerspitalstiftung Schwandorf vorbehaltlich der
Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2018:
Haushaltssatzung 2018
Aufgrund der
Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des
Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete
Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Die als Anlage
beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2018 werden hiermit
festgesetzt; sie schließen:
für das Elisabethenheim
im
Erfolgsplan
• in den Erträgen mit 6.700.373,27
€
• in den Aufwendungen 6.598.355,71
€,
im
Vermögensplan
• in den Einnahmen mit 599.601,56 €
• in den Ausgaben mit 599.601,56 €,
für die Vermögensverwaltung
im
Erfolgsplan
• in den Erträgen mit 280.605,83 €
• in den Aufwendungen mit 112.414,96 €,
im
Vermögensplan
in den
Einnahmen mit 0,00 €
in den Ausgaben
mit 0,00 €.
für die Bürgerspitalstiftung
im
Erfolgsplan
• in den Erträgen mit 6.926.149,10
€
• in den Aufwendungen mit 6.655.940,67 €,
im
Vermögensplan
- in den Einnahmen mit 599.601,56 €
- in den Ausgaben mit
599.601,56 €
im
Investitionsplan
mit 103.000 € im Wirtschaftsjahr
und 259.000 € im Zeitraum 2018 – 2022
im
Finanzplan mit 599.601 €.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan werden nicht festgesetzt
§ 4
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Diese
Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Anwesend |
Für |
Gegen |
|
den Beschluss |
|||
28 |
28 |
- |