Sitzung: 09.04.2018 Hauptausschuss
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht
des Amtes Finanzen und Schulen und empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der
nachstehenden Haushaltssatzung:
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
mit 62.605.800,00 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
mit 17.806.200,00 EUR
ab.
§ 2
1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.000.000,00 EUR festgesetzt.
2. Nach dem Wirtschaftsplan 2018 für die Städtische
Wasserversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von
Darlehen in Höhe von 1.526.842,82 EUR
vorgesehen.
3. Nach dem Wirtschaftsplan 2018 für die Städtische
Fernwärmeversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die Aufnahme von
Darlehen in Höhe von 1.014.479,73 EUR vorgesehen.
§ 3
1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt wird auf 14.771.000,00 EUR festgesetzt.
2. Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplänen
der Städtischen Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie der Erzeugung und
Einspeisung elektrischer Energie werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 315 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 340
v.H.
2. Gewerbesteuer 380
v.H.
§ 5
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 7.000.000,00 EUR
festgesetzt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen Wasserversorgung
wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen Fernwärmeversorgung
wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt
mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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