Sitzung: 16.04.2018 Stadtrat
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht des Amtes Finanzen und Schulen und beschließt vorbehaltlich der Zustimmung zum Stellenplan den Erlass der nachstehenden Haushaltssatzung:
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 62.605.800,00 EUR
und
im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 17.806.200,00 EUR
ab.
§ 2
1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.000.000,00 EUR
festgesetzt.
2. Nach dem Wirtschaftsplan 2018 für die
Städtische Wasserversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die
Aufnahme von Darlehen in Höhe von 1.526.842,82 EUR
vorgesehen.
3. Nach dem Wirtschaftsplan 2018 für die
Städtische Fernwärmeversorgung als Eigenbetrieb der Stadt Schwandorf ist die
Aufnahme von Darlehen in Höhe von 1.014.479,73 EUR vorgesehen.
§ 3
1. Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 14.771.000,00 EUR
festgesetzt.
2. Verpflichtungsermächtigungen in den
Vermögensplänen der Städtischen Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie der
Erzeugung und Einspeisung elektrischer Energie werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (A) 315
v.H.
b) für die Grundstücke (B) 340 v.H.
2. Gewerbesteuer 380
v.H.
§ 5
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
7.000.000,00 EUR festgesetzt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen
Wasserversorgung wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Städtischen
Fernwärmeversorgung wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.
Für die
Haushaltsstelle 1.8805.9420 „Geförderter Wohnungsbau; Gebäudeneubau
Friedrich-Hebbel-Straße“ wird eine Ausgabesperre verfügt.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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