Beschluss:

 

Zuständig für die Vergabe ist nach § 6 Abs. 1 Punkt 7 der Eigenbetriebssatzung bei einer Verpflichtungssumme von mehr als 250.000,00 € der Stadtrat.

 

Der Stadtrat genehmigt Folgendes:

 

1.    Prinzipielle Umsetzung der Maßnahmen wie in den Strategieplanungen 2018 bis 2030 beschrieben. Die Einzelmaßnahmen werden in den jeweiligen Genehmigungsverfahren behandelt.

2.    Zur quantitativen Sicherung und qualitativen Verbesserung der Wasserversorgung von Schwandorf darf nach derzeitigen Kenntnissen bei der Umsetzung von Maßnahmen in den Jahren bis 2030 ein Jahresschuldenstand in der Wasserversorgung von etwa 15 Millionen Euro erreicht werden.

3.    Das Absinken der Eigenkapitalquote bei der Wasserversorgung auf einen Wert von 20 Prozent wird akzeptiert.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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