Sitzung: 16.04.2018 Stadtrat
Beschluss:
Zuständig
für die Vergabe ist nach § 6 Abs. 1 Punkt 7 der Eigenbetriebssatzung bei einer
Verpflichtungssumme von mehr als 250.000,00 € der Stadtrat.
Der Stadtrat genehmigt Folgendes:
1. Prinzipielle Umsetzung der Maßnahmen wie in den Strategieplanungen
2018 bis 2030 beschrieben. Die Einzelmaßnahmen werden in den jeweiligen
Genehmigungsverfahren behandelt.
2. Zur quantitativen Sicherung und qualitativen
Verbesserung der Wasserversorgung von Schwandorf darf nach derzeitigen
Kenntnissen bei der Umsetzung von Maßnahmen in den Jahren bis 2030 ein Jahresschuldenstand
in der Wasserversorgung von etwa 15 Millionen Euro erreicht werden.
3. Das Absinken der Eigenkapitalquote bei der
Wasserversorgung auf einen Wert von 20 Prozent wird akzeptiert.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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