Beschluss:

 

Aufgrund der §§ 17 ff. der Verbandssatzung und der Art. 34 Abs. 2 Nr. 3 und Art. 40 ff. KommZG i. V. m. Art. 63 ff. GO erlässt der Zweckverband Verbandskläranlage Schwandorf – Wackersdorf folgende Haushaltssatzung:

 

Haushaltssatzung

des

Zweckverbandes Verbandskläranlage

Schwandorf – Wackersdorf

für das

Haushaltsjahr

 

2018

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt      in Einnahmen und Ausgaben mit                    1.617.400 €

und

im Vermögenshaushalt        in Einnahmen und Ausgaben mit                        224.900

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 


 

§ 4

 

(1)       Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Betriebskostenumlage (§ 19 Abs. 3 Verbandssatzung).

 

Die Umlageschlüssel betragen:

 

für die Kläranlage:

 

für die Stadt Schwandorf                                75,78 %

für die Gemeinde Wackersdorf                      24,22 %

 

(vgl. Anlagen 1 und 2, die Bestandteil der Haushaltssatzung sind).

 

Grundlage für die Berechnung des Umlageschlüssels sind die im Haushaltsplan 2018 veranschlagten Betriebskosten für die Kläranlage sowie die über das Jahr 2017 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten.

 

Zu Beginn des Haushaltsjahres 2019 erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung 2018 die endgültige Bestimmung des Umlageschlüssels aufgrund der tatsächlich angefallenen Betriebskosten für die Kläranlage im Haushaltsjahr 2018 und der über das Jahr 2018 gemessenen Abwassermengen und Schmutzfrachten. Die Endabrechnung der Betriebskostenumlage für die Kläranlage wird auf dieser Basis erstellt.

 

Die Betriebskostenumlage wird wie folgt festgesetzt:

 

 

1. KLÄRANLAGE

Berechnung

lt. Anlage 2

Umlageüberschuss aus Vorjahren

Ansatz

im HHplan 2018

gesamt

1.426.900,00 €

100.000,00 €

1.326.900,00 €

Stadt Schwandorf

75,78 %

1.081.304,82 €

100.000,00

981.300,00 €

Gde. Wackersdorf

24,22 %

345.595,18 €

0,00 €

345.600,00 €

 

 

2. VERBANDSSAMMLER

gesamt

Stadt Schwandorf

43,5 %

Gde. Wackersdorf

56,5 %

Ansatz im HHplan 2018

500,00 €

200,00 €

300,00 €

 

 

3. ABLAUFKANAL

gesamt

Stadt Schwandorf

73 %

Gde. Wackersdorf

27 %

Ansatz im HHplan 2018

1.000,00 €

700,00 €

300,00 €

 
 
Als Umlageschlüssel für den Unterhalt der Kanäle ist nach § 19 Abs. 4 der Verbandssatzung die Kapazität zu Grunde zu legen.

 

 

(2)       Eine Schuldendienstumlage (§ 19 Abs. 5 Verbandssatzung) wird im Haushaltsjahr 2018 in Höhe der veranschlagten Tilgungsleistungen von 70.900,00 € erhoben.

 

Die Schuldendienstumlage  wird wie folgt festgesetzt:

 

 

Tilgung 70.900,00 davon

Stadt Schwandorf

70 %

Gde. Wackersdorf

30 %

 

49.630,00 €

21.270,00 €

Ansatz im HHplan 2018

49.600,00 €

21.300,00 €

 

 

(3)       Der Zweckverband erhebt von den Verbandsmitgliedern eine Investitionsumlage für die Errichtung, Ergänzung, Erweiterung und Erneuerung der Verbandsanlagen einschließlich Beschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (§ 19 Abs. 2 Verbandssatzung).

 

Die Umlageschlüssel betragen:

 

 

 

Stadt Schwandorf

Gemeinde Wackersdorf

 

 

 

a) Kläranlage BA 33

70  %

30  %

b) Verbandssammler BA 34

43,5 %

56,5 %

c) Ablaufkanal BA 34

73  %

27  %

 

 

 

Die Investitionsumlagen werden wie folgt festgesetzt:

 

 

a) Kläranlage (7000)

gesamt

Stadt Schwandorf

70 %

Gde. Wackersdorf

30 %

Beschaffung bewegl. Vermögen

9.500,00 €

6.700,00 €

2.800,00 €

Erhöhung der allgemeinen Rücklage

500,00 €

   300,00 €

   200,00 €

Ansatz im HHplan 2018

10.000 €

7.000,00 €

3.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

b) Kläranlage (7001)

gesamt

Umlagevorschüsse aus Vorjahren

Ansatz

im  HHplan 2018

Betriebstechnische Anlagen:

- BHKW

- Einlaufhebewerk,

- Vorklärbecken

44.000,00 €

44.000,00 €

0,00 €

Stadt Schwandorf

70 %

30.800,00 €

30.800,00 €

0,00 €

Gemeinde Wackersdorf

30 %

13.200,00 €

13.200,00 €

0,00 €

 

 

c) Verbandssammler

            BA 34

gesamt

Stadt Schwandorf

43,5 %

Gde. Wackersdorf

56,5 %

Ansatz im HHplan 2018

0 €

  0 €

  0 €

 

 

d) Ablaufkanal BA 34

gesamt

Stadt Schwandorf

73 %

Gde. Wackersdorf

27 %

Ansatz im HHplan 2018

0 €

0 €

0 €

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  200.000 €  festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.

 

 

Schwandorf,

Zweckverband Verbandskläranlage

Schwandorf – Wackersdorf

 

 

 

Andreas Feller

Verbandsvorsitzender


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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