Sitzung: 10.04.2018 Alten- und Pflegeheimausschuss
Egon Gottschalk, Geschäftsführer, erläutert die Haushaltssatzung und den
Wirtschaftsplan 2018 anhand des Vorberichts.
Stadtrat Christian Eimer (CSU) erklärt, dass die CSU-Fraktion der
Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2018 zustimmt.
Stadtrat Alfred Braun (SPD) erklärt, dass die SPD-Fraktion der
Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2018 zustimmt.
Stadtrat Lothar Walz (FW) stimmt der Beschlussempfehlung für die
Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2018 zu.
Stadtrat Paul Groß (ARGE ÖDP/Grüne) erklärt, dass die ARGE ÖDP/Grüne der
Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2018 zustimmt.
Stadtrat Dr. Jochen Glamsch (UW) stimmt der Beschlussempfehlung für die
Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2018 zu.
Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) stimmt der Beschlussempfehlung für die
Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2018 zu.
Beschluss:
Der Alten- und Pflegeheimausschuss nimmt Kenntnis vom
Vorlagebericht der Bürgerspitalstiftung und empfiehlt dem Stadtrat den
vorliegenden Wirtschaftsplan mit der nachstehenden Haushaltssatzung für das
Jahr 2018 vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes
2018 zu beschließen:
Haushaltssatzung
2018
Aufgrund der Art. 63 ff.
der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes
erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Die als Anlage
beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2018 werden hiermit
festgesetzt; sie schließen:
für das
Elisabethenheim
im Erfolgsplan
• in den Erträgen mit 6.700.373,27
€
• in den Aufwendungen 6.598.355,71 €,
im Vermögensplan
• in den Einnahmen mit 599.601,56 €
• in den Ausgaben mit 599.601,56 €,
für die
Vermögensverwaltung
im Erfolgsplan
• in den Erträgen mit 280.605,83 €
• in den Aufwendungen mit 112.414,96 €,
im Vermögensplan
in den Einnahmen mit 0,00 €
in den Ausgaben mit 0,00 €.
für die Bürgerspitalstiftung
im Erfolgsplan
• in den Erträgen mit 6.926.149,10
€
• in den Aufwendungen mit 6.655.940,67 €,
im Vermögensplan
in den Einnahmen mit 599.601,56 €
in den Ausgaben mit 599.601,56 €
im Investitionsplan
mit 103.000 € im Wirtschaftsjahr
und 259.000 € im Zeitraum 2018 – 2022
im Finanzplan mit 599.601 €.
§ 2
Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan werden nicht festgesetzt
§ 4
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan
wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Diese
Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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