Egon Gottschalk, Geschäftsführer, erläutert die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan 2018 anhand des Vorberichts.

 

Stadtrat Christian Eimer (CSU) erklärt, dass die CSU-Fraktion der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2018 zustimmt.

 

Stadtrat Alfred Braun (SPD) erklärt, dass die SPD-Fraktion der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2018 zustimmt.

 

Stadtrat Lothar Walz (FW) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2018 zu.

 

Stadtrat Paul Groß (ARGE ÖDP/Grüne) erklärt, dass die ARGE ÖDP/Grüne der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2018 zustimmt.

 

Stadtrat Dr. Jochen Glamsch (UW) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2018 zu.

 

Oberbürgermeister Andreas Feller (CSU) stimmt der Beschlussempfehlung für die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2018 zu.

 

Beschluss:

 

Der Alten- und Pflegeheimausschuss nimmt Kenntnis vom Vorlagebericht der Bürgerspitalstiftung und empfiehlt dem Stadtrat den vorliegenden Wirtschaftsplan mit der nachstehenden Haushaltssatzung für das Jahr 2018 vorbehaltlich der Genehmigung des haushaltsrechtlichen Stellenplanes 2018 zu beschließen:

 

Haushaltssatzung 2018

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 des Stiftungsgesetzes erlässt die Stadt Schwandorf für die von ihr verwaltete Bürgerspitalstiftung folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2018 werden hiermit festgesetzt; sie schließen:

 

für das Elisabethenheim

 

im Erfolgsplan

 

           in den Erträgen mit                                    6.700.373,27 €

 

           in den Aufwendungen                              6.598.355,71 €,

 

 

im Vermögensplan

 

           in den Einnahmen mit                                  599.601,56 €

 

           in den Ausgaben mit                                    599.601,56 €,

 

 

für die Vermögensverwaltung

 

im Erfolgsplan

 

           in den Erträgen mit                                       280.605,83 €

 

           in den Aufwendungen mit                          112.414,96 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                                          0,00 €

 

in den Ausgaben mit                                                            0,00 €.

 

 

für die Bürgerspitalstiftung

 

im Erfolgsplan

 

           in den Erträgen mit                                    6.926.149,10 €

 

           in den Aufwendungen mit                       6.655.940,67 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                              599.601,56 €

 

in den Ausgaben mit                                                599.601,56 €

 

im Investitionsplan

 

 

mit                                                                                 103.000 € im Wirtschaftsjahr

und                                                                                259.000 € im Zeitraum 2018 – 2022

 

im Finanzplan mit                                                      599.601 €.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

10

10

0