Ohne weitere Wortmeldungen fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen des ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB.

 

In der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht unter- und gegeneinander abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung werden gebilligt.

 

Der Ausschuss billigt den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 87 „Schübelfeld West“, Niederhof mit integriertem Grünordnungsplan mit Begründung und Umweltbericht, Stand 24.04.2018 und beschließt den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB beauftragt.

 

Weiter wird die Verwaltung beauftragt, für die erforderliche Änderung des Flurbereinigungsplanes „Alberndorf“, Schlussfeststellung 12.11.1986, die Zustimmung nach § 58 Abs. 4 FlurbG (Flurbereinigungsgesetz) vom Landratsamt Schwandorf einzuholen.

 

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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0