Sitzung: 24.04.2018 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne weitere Wortmeldungen fasst der Ausschuss
folgenden Beschluss:
Der
Ausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gem.
§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen des ergänzenden
Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB.
In
der Verwaltungsvorlage werden die öffentlichen und privaten Belange gerecht
unter- und gegeneinander abgewogen. Die Empfehlungen der Verwaltung werden
gebilligt.
Der
Ausschuss billigt den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 87
„Schübelfeld West“, Niederhof mit integriertem Grünordnungsplan mit Begründung
und Umweltbericht, Stand 24.04.2018 und beschließt den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung.
Die
Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB
beauftragt.
Weiter
wird die Verwaltung beauftragt, für die erforderliche Änderung des
Flurbereinigungsplanes „Alberndorf“, Schlussfeststellung 12.11.1986, die
Zustimmung nach § 58 Abs. 4 FlurbG (Flurbereinigungsgesetz)
vom Landratsamt Schwandorf einzuholen.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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