Beschluss:

 

1.    Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Beteiligung zum erneuten Entwurf gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.05.2018 bis einschließlich 22.05.2018.

 

2.    a) Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte zur Kenntnis genommen.

b) Die Einwendungen werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen.

 

3.    Der Stadtrat billigt den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht vom 28.05.2018 i.d.F. vom 11.06.2018.

 

4.    Der Stadtrat fasst den Feststellungsbeschluss.

 

5.    Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Antragsstellung zur Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die höhere Verwaltungsbehörde gem. § 6 Abs. 1 BauGB.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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