Sitzung: 20.06.2018 Bauausschuss
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, das Vorhaben als „sonstigen Vorhaben im Außenbereich“ zuzulassen, da öffentliche Belange i.S.d. § 35 Abs. 2 BauGB nach erfolgter Einzelfallprüfung nicht entgegenstehen.
Anwesend |
Für |
Gegen |
|
den Beschluss |
|||
11 |
11 |
0 |