Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, das Vorhaben als „sonstigen Vorhaben im Außenbereich“ zuzulassen, da öffentliche Belange i.S.d. § 35 Abs. 2 BauGB nach erfolgter Einzelfallprüfung nicht entgegenstehen.

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

11

11

0