Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 15. Januar 2015 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgendes zu genehmigen: 

 

a)    die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Sparte Erzeugung und Einspeisung elektr. Energie, wie in der Beschlussvorlage,

 

b)    der festgestellte Aufwand wird von der Stadt Schwandorf übernommen und führt zu einem ausgeglichenen Jahresergebnis 2017

 

c)    und die Entlastung der Werkleitung.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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