Sitzung: 02.10.2018 Werkausschuss
Beschluss:
Entsprechend § 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 15. Januar 2015 bzw. der Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5 Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe zuständig.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat nachfolgendes zu beschließen:
a)
die Feststellung des Jahresabschlusses, wie
Beschlussvorlage
b)
die Zuführung des festgestellten Jahresgewinns 2017
in die allgemeine Finanzrücklage
c) und die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für |
Gegen |
|
den Beschluss |
|||
11 |
11 |
0 |