Sitzung: 27.09.2018 Planungs- und Umweltausschuss
Ohne Diskussion fasst der
Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt für den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans
Nr. 79 „Steuerung von Handelsnutzungen und Vergnügungsstätten im Bereich Industriestraße“ eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 1 BauGB gem. beigefügter Satzung.
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen.
Anwesend |
Für |
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den Beschluss |
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