Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

 

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss beschließt für den Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans

Nr. 79   „Steuerung von Handelsnutzungen und Vergnügungsstätten im Bereich Industriestraße“ eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 1 BauGB gem. beigefügter Satzung.

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

9

9

0