Ohne Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

 

Beschluss:

 

 

 

  1. Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.08.2018 bis einschließlich 10.09.2018 zur 2. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 61 „Gleisdreieck“.

 

  1. Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen.

 

  1. Der Ausschuss billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 61 „Gleisdreieck“ mit Begründung vom 13.09.2018.

 

  1. Er beschließt den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB und beauftragt die Verwaltung diesen gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

9

9

0