Sitzung: 15.10.2018 Stadtrat
Beschluss:
- Der Stadtrat nimmt
Kenntnis vom Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2
BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §
4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.08.2018 bis einschließlich 14.09.2018
zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
- Die entsprechenden
Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen
werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte zur Kenntnis
genommen. Die Einwendungen werden gem.
§ 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen.
- Er billigt den
vorliegenden Entwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan
und Begründung vom 13.09.2018.
- Der Stadtrat fasst den
Feststellungsbeschluss.
- Der Stadtrat beauftragt
die Verwaltung mit der Antragsstellung zur Genehmigung des
Flächennutzungsplans durch die höhere Verwaltungsbehörde gem. § 6 Abs. 1
BauGB.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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