Beschluss:

 

  1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.08.2018 bis einschließlich 14.09.2018 zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

  1. Die entsprechenden Empfehlungen der Verwaltung zu den einzelnen Anregungen und Stellungnahmen werden gebilligt bzw. die dargestellten Sachverhalte zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen werden gem.
    § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander gerecht abgewogen.

 

  1. Er billigt den vorliegenden Entwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan und Begründung vom 13.09.2018.

 

  1. Der Stadtrat fasst den Feststellungsbeschluss.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Antragsstellung zur Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die höhere Verwaltungsbehörde gem. § 6 Abs. 1 BauGB.

 


Anwesend

Für

Gegen

 

den Beschluss

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28

0