Sitzung: 15.10.2018 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend § 2 Nr. 10 der Geschäftsordnung für den
Stadtrat vom 15.01.2015 ist der Stadtrat für den Erlass, die Änderung und die
Aufhebung von Satzungen und Verordnungen zuständig.
Der Stadtrat beschließt die folgende:
„Satzung zur Änderung der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt
Schwandorf Wasser- und Fernwärmeversorgung“
Vom _____________
Aufgrund der Art. 23 Satz 1
und Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
(Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998
(GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2018
(GVBl. S. 260), erlässt die Stadt Schwandorf folgende Satzung:
§ 1
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt
Schwandorf „Wasser- und Fernwärmeversorgung“ vom 28. November 1985, zuletzt
geändert durch Satzung vom 15. Januar 2015 wird wie folgt geändert:
1.
§ 4 Abs. 5 wird neu eingefügt und
lautet:
„Die Werkleitung setzt die
Vergabebeschlüsse des Werkausschusses um“.
2.
§ 5 Abs. 3 wird wie folgt
geändert:
a)
In Nr. 6 wird die Formulierung:
„der Gegenstandswert im
Einzelfall den Betrag von 50.000,00 € überschreitet,“
durch
„der Geschäftswert im Einzelfall
mehr als 50.000 € und höchstens 250.000 € beträgt, soweit nicht wegen einer
Genehmigungspflicht des Rechtsgeschäftes der Stadtrat zuständig ist,“
ersetzt.
In Nr. 10 wird der Betrag “2.500,--€“ durch den Betrag „25.000,-- €“ ersetzt.
3.
§ 6 Abs. 1 wird wie folgt
geändert:
a)
In Nr. 7 wird der Betrag „50.000,--
€“ durch den Betrag „250.000,-- €“ ersetzt.
§
2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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