Sitzung: 15.10.2018 Stadtrat
Beschluss:
Entsprechend
§ 2 Punkt 14 der Geschäftsordnung für den Stadtrat vom 15. Januar 2015 bzw. der
Betriebsatzung für die Städt. Wasser- und Fernwärmeversorgung Schwandorf § 5
Abs. 1 Punkt 5 ist der Stadtrat für die Feststellung der Jahresabschlüsse der
Eigenbetriebe zuständig.
Der Stadtrat beschließt
a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Sparte
Erzeugung und Einspeisung elektr. Energie, wie in der Beschlussvorlage
beschrieben,
b) der festgestellte Aufwand wird von der Stadt
Schwandorf übernommen und führt zu einem ausgeglichenen Jahresergebnis 2017
c) und die Entlastung der Werkleitung.
Anwesend |
Für |
Gegen |
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den Beschluss |
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